Pressekonferenz am 1. Dezember 2020
Wohnbaureferent
Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner
Erhöhung der Wohnbeihilfe – für leistbares Wohnen
Durch Reformen der Wohnbeihilfe in den Jahren 2018 und 2019 wurden 4,8 Mio. Euro erspart: „Mit diesen Geldern kann ab 1. Jänner 2021 die Wohnbeihilfe - auch durch eine Anhebung der Einkommensgrenzen - für Mehrpersonenhaushalte, sprich für Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher, Ehepaare mit Mindestpension sowie Familien mit Kindern, massiv erhöht werden“, freut sich LH-Stv. Dr. Haimbuchner.
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