Landesrat Achleitner: Öffnung für Handel und Dienstleister ab 7. Dezember sowie Skifahren ab 24. Dezember sind positive Signale

Landeskorrespondenz

Wirtschafts- und Tourismus-Landesrat Markus Achleitner: „Dank an Gastronomie und Hotellerie für ihren Beitrag zur Verhinderung eines dritten Lockdowns – Hilfen wie Umsatzersatz und Fixkostenzuschuss sind umso wichtiger“

(Presseaussendung vom 2.12.2020)

„Wir müssen alles dafür tun, einen dritten Lockdown zu verhindern. Daher ist es leider notwendig, dass die Bundesregierung auf schrittweise Lockerungen des aktuellen Lockdowns setzt. Gerade im Hinblick auf das Weihnachtsgeschäft ist es wichtig, dass der gesamte Handel ab 7. Dezember wieder öffnen darf, ebenso wie auch alle Dienstleistungen. Damit kann man die Weihnachtseinkäufe in Oberösterreich erledigen und die Wertschöpfung bleibt so in unserem Bundesland. Allerdings sollten nicht gleich alle an den ersten Tagen in die Geschäfte strömen, denn die Geschenke laufen ja nicht davon. Auch dass Einzel-Outdoor-Sportaktivitäten wie Skifahren und Eislaufen ab 24. Dezember wieder erlaubt sind, ist ein sehr positives Signal für die Bevölkerung. Denn damit sind gerade in den Ferien und zu den Feiertagen sportliche Betätigungen im Freien möglich. Eine große Herausforderung für die Tourismusbranche ist hingegen, dass Gastronomie und Hotellerie je nach Infektionslage ab 7. Jänner wieder aufsperren dürfen. Diese Betriebe leisten damit aber einen wichtigen Beitrag zur Verhinderung eines dritten Lockdowns nach den jetzigen Lockerungen. Sie brauchen dafür auch volle Unterstützung, die sie durch den Umsatzersatz für den Dezember in Höhe von 50 % des Vergleichsmonats des Vorjahres und den Fixkostenzuschuss ab 1. Jänner 2021 von der Bundesregierung auch bekommen“, stellt Wirtschafts- und Tourismus-Landesrat Markus Achleitner zu den heute vom Bund bekanntgegebenen Lockerungsschritten fest. „Mit der Wiedereröffnung der Tourismusbetriebe ab 7. Jänner ist in Oberösterreich noch eine Wintersaison möglich, wenn sie auch verspätet startet“, so Landesrat Achleitner.

„Die Verlängerung des Ersatzes für den Umsatzentfall bis Ende Dezember in Höhe von 50 % des Umsatzes des Dezembers 2019 und die unbürokratische Abwicklung über FinanzOnline stellen eine wichtige Hilfe für die Gastronomie und Hotellerie dar. Ab Jahresbeginn 2021 können die Tourismusbetriebe dann den Fixkostenzuschuss in Anspruch nehmen, ebenfalls über FinanzOnline“, erklärt Landesrat Achleitner.

„Ich appelliere zugleich an die Menschen in unserem Land, sich an die Corona-bedingten Vorgaben wie Abstandsregeln, Tragen des Mund-Nasen-Schutzes und entsprechender Hygiene-Maßnahmen zu halten. Jede und jeder einzelne von uns hat es selbst in der Hand, zu einer Eindämmung des Corona-Virus und damit zur Verhinderung eines neuerlichen Lockdowns beizutragen“, unterstreicht Wirtschafts- und Tourismus-Landesrat Markus Achleitner.