Landeskorrespondenz
In ihrer Sitzung vom 14. Dezember 2020 fasste die Oö. Landesregierung unter anderem folgende Beschlüsse:
(Presseaussendung vom 14.12.2020)
Nachholen von Bildungs- und Schulabschlüssen
Aus dem Bildungsressort werden insgesamt rund 280.000 Euro an akkreditierte oberösterreichische Bildungseinrichtungen überwiesen, die Kurse in den Programmbereichen Basisbildung und Nachholen des Pflichtschulabschlusses durchführen. Diese Bildungsinstitute haben aufgrund von COVID-19 flexibel in den Unterrichtsformaten reagiert und führen die Kurse mit Distance-Learning, Arbeitspaketen, individuellen Lernunterstützungen vor Ort sowie telefonischen Beratungen weiter, die Kurse werden ehestmöglich wieder als Präsenzkurse fortgesetzt.
Investitionszuschüsse für Lebensmittel-Produzenten
Im Sinne des Programms zur „Verarbeitung, Vermarktung und Entwicklung landwirtschaftlicher Erzeugnisse“ (eine Maßnahme des österreichischen Programmes für ländliche Entwicklung 2014 – 2020) können - neben EU- und Bundesförderungen - anteilige Landesmittel aus dem Wirtschaftsressort in Höhe von bis zu 466.600 Euro gewährt werden. Diese Investitionszuschüsse werden fünf oö. Betrieben zuerkannt, deren Vorhaben von Modernisierungsmaßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, über die Implementierung von notwendigen Hygiene- und Qualitätsstandards bis hin zur Ausweitung der Produktvielfalt reicht. Die Abwicklung der Fördermaßnahmen und die Auszahlung der Fördermittel erfolgen durch die Austria Wirtschaftsservice GesmbH.
Kinder- und Jugendhilfe
In einer Krisenbetreuung können Kinder und Jugendliche untergebracht werden, die geschützt werden müssen oder die eine Betreuungsmöglichkeit für Jugendliche aus instabilen Verhältnissen anbieten. Dafür stehen in Oberösterreich verschiedene, den jeweiligen Altersstufen und Bedürfnissen angepasste Formen der Krisenbetreuung bereit – eigens ausgebildete Krisenpflegefamilien oder - wie in diesem Fall - spezielle Wohngruppen wie die Krisengruppe SIMBA von SOS Kinderdorf oder die sozialpädagogische Mädchenwohngruppe Nyamsa der Sozialen Initiative gGmbH. Diese Einrichtungen erhalten einen Beitrag von insgesamt 195.330 Euro als Zuschuss für den laufenden Aufwand bzw. für ein entsprechendes Neubauvorhaben.
Wenn die Welt für junge Menschen völlig aus den Fugen geraten ist, helfen Streetworker weiter. Sie unterstützen Jugendliche wieder Lebensziele zu entwickeln, sich selbst wichtig zu nehmen und Verantwortung zu übernehmen. Für die Streetwork-Versorgung im Zeitraum 2020/2021 werden insgesamt 1,15 Mio. Euro aus Landesmitteln zuerkannt. Die Gelder unterstützen den Verein I.S.I. – Initiativen für soziale Integration (Streetworkversorgung des Landes Oberösterreich mit elf Streetwork-Regionalstellen) und den Verein Jugend und Freizeit (Streetworkversorgung im Großraum Linz) bei ihren sozialen Aufgaben.
Gewässerökologie
Mit insgesamt 39.210 Euro werden zwei Projekte unterstützt, die Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer betreffen. Dieser Landesbeitrag ermöglicht in diesem Fall die Errichtung einer Organismenwanderhilfe beim Kraftwerk Ottensheim-Wilhering sowie die Errichtung einer Fischwanderhilfe an der Steyr. Ziel der Förderung ist die Reduktion der hydromorphologischen Belastungen zur Erreichung der Umweltziele für Oberflächengewässer. Die Projekte wurden in den Sitzungen der Kommission Wasserwirtschaft nach dem Umweltförderungsgesetz bereits positiv behandelt.
Güterwege - die Lebensadern im ländlichen Raum
Güterwege sind gerade in den ländlichen Gegenden wichtige Verkehrsadern und verbinden Ortsteile miteinander. Aber auch für den landwirtschaftlichen Bereich sind sie Garant für die verkehrliche Erschließung der Arbeitsflächen. Für den Bau der Güterwege „Murau“ in der Gemeinde Utzenaich und Andrichsfurt (Bezirk Ried im Innkreis), „Edt Zufahrt Aichinger“ in der Gemeinde Pollham (Bezirk Grieskirchen), „Mitterhauser“ in der Gemeinde St. Ulrich bei Steyr und „Mühlbach Zufahrt Wieser“ in der Marktgemeinde Garsten (Bezirk Steyr-Land), sowie „Aschbalger“ in der Gemeinde Pierbach (Bezirk Freistadt) wird zu den veranschlagten Kosten eine jeweils 50%ige bzw. 65%ige Beihilfe aus öffentlichen Mitteln bewilligt. Die anteiligen Landesmittel belaufen sich hierbei auf insgesamt rund 114.700 Euro.