Landeskorrespondenz
(Presseaussendung vom 14.12.2020)
Auf Initiative von Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer wurde in der heutigen Sitzung der Landesregierung ein Heizkostenzuschuss für finanziell schlechter gestellte Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher beschlossen. In Summe sind dafür 2,8 Mio. Millionen Euro im Budget des Sozialressorts vorgesehen. Im vergangenen Jahr konnte 14.931 Oberösterreicherinnen und Oberösterreichern mit dem Heizkostenzuschuss geholfen werden.
„Das Heizen soll für Menschen mit geringem Einkommen keine unüberwindbare Belastung sein. Gerade in den kalten Monaten sind wir als Gemeinschaft gefragt, hilfebedürftigen Oberösterreicherinnen und Oberösterreichern solidarisch unter die Arme zu greifen. Alleine im vergangenen Jahr konnten durch den Heizkostenzuschuss knapp 15.000 Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher unterstützt werden“, sagt Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer.
Der Heizkostenzuschuss für den Winter 2020/2021 beträgt einmalig 152 Euro und gebührt allen Oberösterreicherinnen und Oberösterreichern, deren durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen die Höhe der Ausgleichszulagenrichtsätze 2020 nicht überschreitet. Erstmals sind auch Sozialhilfebezieherinnen und Sozialhilfebezieher anspruchsberechtigt.
Die Einkommensgrenzen für den Heizkostenzuschuss 2020/21 betragen für:
- Alleinstehende: 950 Euro
- Ehepaar/Lebensgemeinschaften: 1.500 Euro (Erhöhung je Kind: 240 Euro)
Die Antragsfrist für den Heizkostenzuschuss läuft vom 11. Jänner 2021 bis zum 23. April 2021. Anträge können in den Gemeindeämtern bzw. Magistraten gestellt werden. Ein Antragsformular wird ab dem Beginn der Antragsfrist auch auf der Homepage des Landes Oberösterreich unter http://www.land-oberoesterreich.gv.at zum Download bereitstehen.
Nähere Informationen