Sozial-Landesrätin Gerstorfer: „Besuchsregelung des Bundes für Alten- und Pflegeheime ist praxisfern“

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 17.12.2020)
Enttäuscht ist Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer von den neuen Regelungen des Bundes für Alten- und Pflegeheime. „Positiv werte ich die Ausdehnung der Testangebote für Bewohnerinnen und Bewohner der Häuser. Im Gegensatz dazu ist die Besuchsregelung für die Feiertage überaus schlecht gelöst. Hier fehlt es im zuständigen Ministerium offenbar an Praxisnähe, anders ist mir die derzeitige Regelung nicht erklärbar“, so die Landesrätin.

Abseits von kritischen Lebensereignissen sowie im palliativen Bereich sieht der derzeitige Verordnungsentwurf vor, dass trotz Weihnachten und Feiertage weiterhin nur ein Besucher oder eine Besucherin pro Woche und Bewohner/in eingelassen werden kann. Die Besucherinnen und Besucher müssen ein aktuelles, negatives COVID-19-Testergebnis vorlegen und eine FFP2-Maske tragen. 

„Die verpflichtende Vorlage eines negativen Testergebnisses durch die Besucher/innen ist verbindlich, bevor niederschwellige Testmöglichkeiten durchgängig und in zumutbarer Nähe zur Verfügung stehen. Dem zuständigen Minister müsste bekannt sein, dass die Abnahme der Besuchertests durch die ohnehin stark belasteten Mitarbeiter/innen der Alten- und Pflegeheime nicht möglich sind. Damit wird die Organisation der Tests auf den Privatbereich verlagert. Gerade zu den Feiertagen haben viele Apotheken geschlossen, womit es äußerst schwierig sein wird, einen aktuellen Test vorzulegen, der laut Verordnung des Bundesministers nicht älter als 24-Stunden sein darf. Davon abgesehen halte ich es für inakzeptabel, dass Altenheimbesucherinnen und -besucher für ihre Tests bezahlen müssen. Der Besuch bei den Liebsten darf keine Frage der finanziellen Möglichkeiten sein – das halte ich für absolut unzumutbar, gerade während der Weihnachtsfeiertage“, bekräftigt Gerstorfer ihren Hauptkritikpunkt. 

Der Lösungsvorschlag von Sozial-Landesrätin Gerstorfer wäre, dass die Länder die Möglichkeit bekommen, an den Feiertagen - zumindest vom 24. bis 26. Dezember -mehr Besucher/innen in die Alten- und Pflegeheime einzulassen. Die Verpflichtung zur Vorlage eines negativen Antigentests sei laut Gerstorfer grundsätzlich sinnvoll, begleitend dazu müsse aber die in Oberösterreich geplante Weiterführung der kostenlosen Testmöglichkeiten rasch realisiert werden. 
„Mein Vorschlag zur Ausweitung der Besuchsmöglichkeiten würde dazu führen, dass die Bewohnerinnen und Bewohner unter möglichst sicheren Bedingungen in den Häusern besucht werden können. Zusätzlich könnte vermieden werden, dass die Bewohnerinnen und Bewohner an den Festtagen verstärkt von den Angehörigen nach Hause geholt werden, was mit einem erhöhten Ansteckungsrisiko verbunden ist“, betont Landesrätin Gerstorfer.