Landesrat Achleitner: Skigebiete werden unter strengen Sicherheitsvorkehrungen geöffnet

Landeskorrespondenz

Wirtschafts- und Tourismus-Landesrat Markus Achleitner: „Skifahren als Sportart im Freien wird erlaubt, zugleich sollen Ansteckungen in den Skigebieten vermieden werden“
 

(Presseaussendung vom 18.12.2020)

„Vom dritten Lockdown ausgenommen bleiben die Skigebiete auch in Oberösterreich, es wird unter strengen Sicherheitsvorkehrungen das Skifahren auch nach den Weihnachtsfeiertagen erlaubt sei. Damit wird der Bevölkerung die Möglichkeit geboten, Skifahren als Sportart im Freien zu betreiben und sich so in der freien Natur bewegen zu können“, betont Wirtschafts- und Tourismus-Landesrat Markus Achleitner zur gemeinsamen Vorgangsweise, die heute zwischen Tourismusreferenten aller Bundesländer vereinbart worden ist. 

„Der heurige Winter wird auch zu einem Boom von Wintersportangeboten wie Langlaufen, Rodel, Schneeschuhwandern und Skitouren-Gehen führen. Diese Wintersportarten werden ebenfalls möglich sein, denn bei ihnen kann man sich an der frischen Luft bewegen und zugleich sehr gut Abstand halten“, erklärt Landesrat Achleitner.

„Die Öffnung der Skigebiete wird mit der Einhaltung von strengen Sicherheitsmaßnahmen verknüpft: So sollen Liftkarten und Skipässe vorwiegend über Online-Ticket-Verkauf erworben werden. Beim Anstellen bei den Seilbahnen sowie in den Gondeln müssen FFP2-Masken getragen werden. Weiters ist der Take-away-Verkauf bei den Skihütten untersagt. Und entsprechend der Vorgabe, dass in den Gondeln nur die Hälfte der verfügbaren Plätze belegt werden dürfen, sollen auch die Parkplätze bei den Seilbahnen eingeschränkt werden“, erläutert Landesrat Achleitner.

„Mit diesen Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass den Menschen ein Skivergnügen in den Weihnachtsferien ermöglicht wird, dieses aber zugleich auf das Skifahren beschränkt bleibt. Gleichzeitig wird alles Mögliche dafür getan, um Ansteckungen in den Skigebieten zu vermeiden“, unterstreicht Landesrat Achleitner.
 

Abholservice im Handel auch im Lockdown möglich

„Der neuerliche Lockdown der Bundesregierung umfasst auch das Schließen des Handels, mit Ausnahme des Verkaufs von Lebensmitteln und anderen Waren des täglichen Bedarfs. Wir haben aber in Verhandlungen mit der Bundesregierungen erreicht, dass den Handelsbetrieben trotz Schließung ein Abholservice nach dem ‚Click und Collect-System‘ erlaubt sein wird“, betont Wirtschafts-Landesrat Markus Achleitner.