Landeskorrespondenz
Zusätzliche Testmöglichkeiten für Altenheim-Besuche
Aufgrund der derzeitigen Vorgaben müssen Besucherinnen und Besucher von Alten- und Pflegeheimen unter anderem einen negativen Antigentest vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Um die Besuche gerade zu den Feiertagen zu erleichtern, bietet das Land OÖ in Kooperation mit dem Roten Kreuz zusätzliche Testmöglichkeiten an, geben LH Mag. Stelzer und LH-Stv.in Mag.a Haberlander bekannt.
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(Presseaussendung vom 19.12.2020)
Aufgrund der derzeitigen Vorgaben des Bundes müssen Besucherinnen und Besucher von Alten- und Pflegeheimen beim Besuch eine FFP2-Maske tragen und einen negativen Antigentest vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Um die Besuche in den Alten- und Pflegeheimen gerade zu den Feiertagen zu erleichtern, bietet das Land Oberösterreich in Kooperation mit dem Roten Kreuz zusätzliche Testmöglichkeiten, die sich ausschließlich an Besucherinnen und Besucher der Altenheime richten. Damit soll vermieden werden, dass die Altenheimbewohner/innen über die Feiertage nach Hause geholt werden, wo sie einem höheren Infektionsrisiko ausgesetzt sind.
Zur Abnahme der Testungen wurden an 14 Drive in Standorten in Oberösterreich Sonderöffnungszeiten vereinbart, zu denen ausschließlich Besucherinnen und Besucher der Altenheime zugewiesen werden können. Zur Organisation der Testungen ist eine Anmeldung im Altenheim mit nachfolgender Zuweisung zu einem Teststandort unbedingt erforderlich.
Mit den Standorten wird eine zusätzliche Kapazität von bis zu 1.500 Testungen pro Tag erreicht. Das kostenlose Angebot ist von 22.12.2020 bis zumindest 25.12.2020, in einigen Bezirken auch bis zum 26.12.2020 vorhanden und ergänzt die privat zu organisierenden Testangebote der Apotheken und der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte.
„Ein zeitnaher Antigen-Test schafft sowohl bei der Besucherin bzw. dem Besucher, als auch bei den Bewohnerinnen und Bewohner der Alten- und Pflegeheime Gewissheit über den aktuellen Gesundheitszustand. Dank dieser Testangebote können Besuche auch an den Feiertagen möglichst einfach stattfinden. Das soll letztendlich auch Abholungen von Bewohnerinnen und Bewohner vermeiden, da der Besuch in den Häusern unter den vorhandenen Schutzvorgaben sicherlich die risikoärmere Variante darstellt. Unser Dank gilt hier vor allem dem Roten Kreuz, das so kurzfristig diese wichtige Aufgabe übernommen hat und auch in dieser Situation unterstützend zur Seite steht“, betonen Landeshauptmann Thomas Stelzer, Gesundheitsreferentin LH-Stellvertreterin Christine Haberlander und Soziallandesrätin Birgit Gerstorfer.
Teststandorte
Die Testungen werden in den Bezirken Braunau, Schärding, Ried, Gmunden, Vöcklabruck, Kirchdorf, Steyr (inkl. Steyr-Land), Wels (inkl. Wels-Land), Grieskirchen, Eferding, Linz (inkl. Linz-Land), Rohrbach, Perg und Freistadt angeboten. Als Testtage sind jedenfalls der 23., 24. und 25. Dezember fixiert. In einigen Drive-Ins kann das Angebot bereits ab 22. Dezember in Anspruch genommen werden, dort wo es organisatorisch möglich ist, wird das Angebot auch am 26. Dezember aufrechterhalten.
Ablauf
1. Wie schon bisher müssen sich Besucherinnen und Besucher der Alten- und Pflegeheime beim Besuchsmanagement in den Häusern telefonisch anmelden und einen Termin im APH vereinbaren. Für dieses Besuchsmanagement stehen auf Initiative von Sozial-Landesrätin Gerstorfer zusätzliche Hilfskräfte in den Häusern zur Verfügung. Dennoch wird Seitens der Altenheime höflich darum ersucht, sie für eine Anmeldung am Vormittag, zwischen 09.00 und 12.00 Uhr zu kontaktieren.
2. Wenn Besucherinnen und Besucher keine Möglichkeit haben einen private Antigentestung zu organisieren, kann bei Anmeldung für einen Besuch über das Haus ein Testtermin bei den Drive Ins eingebucht werden, solange entsprechende Testressourcen verfügbar sind.
3. Die Bestätigung des Testtermins erfolgt durch das Rote Kreuz per SMS. Auch für ein negatives Testergebnis erfolgt die Information ausschließlich per SMS, das inklusive eines individuellen Barcodes als Bestätigung in den Häusern vorgelegt werden kann.