Landeskorrespondenz
(Presseaussendung vom 25.1.2021)
In ihrer Sitzung vom 25. Jänner 2021 fasste die Oö. Landesregierung unter anderem folgende Beschlüsse:
Qualitätssicherung für Trinkwasser aus landwirtschaftlichen Hausbrunnen
Der Landesverband für Leistungsprüfung und Qualitätssicherung in OÖ (LfL) ist seit mehr als 20 Jahren für die Abwicklung der Förderung bzgl. Trinkwasseruntersuchungen für Milcherzeuger, Direktvermarkter und Imker im Auftrag des Landes OÖ verantwortlich. Mit Hilfe einer speziellen Trinkwasserdatenbank werden jährlich rund 3.000 Trinkwasseruntersuchungen von der Antragstellung über die Probenahme durch geschultes Fachpersonal bis hin zur Untersuchung, Gutachtenerstellung und Ergebniszustellung durch das vertraglich eingebundene Untersuchungslabor für den obengenannten Kundenkreis abgewickelt. Mit dieser Maßnahme wird ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung und Aufrechterhaltung der Trinkwasserqualität von hofeigenen Brunnen und Quellen landwirtschaftlicher Betriebe, die für die Lebensmittelproduktion verwendet werden, geleistet. Der LfL wird daher im Jahr 2021 mit einer Summe von 350.000 Euro aus dem Agrarressort gefördert.
Sicherung und Entwicklung von Uferrandstreifen an der Großen Mühl
Ziel des Oö. Landschaftsentwicklungsfonds ist es, ökologisch wertvolle Flächen zu sichern und entwickeln. Demnach soll auch der Erwerb von Uferrandstreifen an der Großen Mühl in den Gemeinden Klaffer am Hochficht und Ulrichsberg zur Sicherung der natürlichen Gewässerdynamik, zur Entwicklung natürlicher Waldbestände und Entwicklung extensiver Pufferstreifen zum Gewässer finanziert werden. Die zu erwerbenden Flächen im Ausmaß von drei Hektar sollen in das öffentliche Wassergut – Republik Österreich übertragen werden. Das Land OÖ unterstützt den Gewässerbezirk Grieskirchen (als Vertreter der Bundeswasserbauverwaltung der Republik Österreich) für dieses Vorhaben mit einer Summe von maximal 120.000 Euro.
Ländliche Infrastruktur erhalten
Landesbeiträge in Höhe von insgesamt knapp 10,8 Mio. Euro ermöglichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten am ländlichen Wegenetz in den oberösterreichischen Bezirken Freistadt, Perg, Eferding, Grieskirchen, Wels-Land, Rohrbach, Urfahr-Umgebung, Braunau am Inn, Gmunden, Vöcklabruck, Ried im Innkreis sowie Schärding in den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen der Wegeerhaltungsverbände Hausruckviertel, Unteres Mühlviertel, Oberes Mühlviertel, Alpenvorland und Innviertel. Die gesamte Finanzierung der anfallenden Erhaltungsarbeiten erfolgt aufgrund eines festgelegten Aufteilungsschlüssels, einerseits aus Landesmitteln (Baureferat), andererseits durch die verbandsangehörigen Gemeinden.