LR Hiegelsberger: Verordnungsentwurf zur Herkunftskennzeichnung ist ein wichtiger erster Schritt – Weitere müssen folgen

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 27.1.2021)

„Ich begrüße den vom Gesundheitsministerium vorgelegten Verordnungsentwurf sehr, da es sich hier um eine Zukunftsfrage für die heimische Landwirtschaft handelt. Die Menschen brauchen wirkliche Wahlfreiheit bei der Herkunft ihrer Lebensmittel, um sich bewusst für unsere kleinstrukturierten Familienbetriebe entscheiden zu können“, so Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger.

Im Regierungsprogramm haben sich die Koalitionsparteien auf eine gemeinsame Vorgehensweise bei der Herkunftskennzeichnung geeinigt. Die Herkunftskennzeichnung der Primärzutaten Milch, Fleisch und Eier in der Gemeinschaftsverpflegung (öffentlich und privat) und in verarbeiteten Lebensmitteln soll ab 2021 verpflichtend sein. Ein erster Verordnungsentwurf des Gesundheitsministeriums sieht nun eine Herkunftskennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung für die Produkte Rindfleisch und Eier vor. „Den vorliegenden Verordnungsentwurf sehe ich als Startpunkt für eine weitergehende Kennzeichnungspflicht. Der EU-rechtlich mögliche Rahmen sollte bestmöglich ausgeschöpft werden, um für Transparenz zu sorgen. Es kann nicht sein, dass die Käfighaltung von Legehennen in Österreich bereits seit einem Jahrzehnt Vergangenheit ist und trotzdem ein großer Teil des Bedarfes in Form von Flüssigei genau aus solchen Haltungssystemen importiert wird. Die von mir seit Jahren geforderte Herkunftskennzeichnung ist zentral für eine positive Entwicklung unserer bäuerlichen Familienbetriebe. In den Küchen des Landes Oberösterreich etablieren wir mit »Wir essen regional« bereits ein entsprechendes System“, so Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger.