Landeskorrespondenz
(Presseaussendung vom 1.3.2021)
Baurechtsreferent Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner: “Das Interesse und der Zuspruch zur geplanten Novellierung des Baurechts zeigt, wie wichtig diese Materie den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes ist!“
Mit dem heutigen Regierungsbeschluss findet die von Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Haimbuchner initiierte Novelle zum Oberösterreichischen Baurecht ihren vorläufigen Abschluss. Mit dutzenden Änderungen und Neuerungen stellt die vorliegende Novelle in der baurechtlichen Entwicklung des Landes Oberösterreich einen Meilenstein dar. Die Kernpunkte der Novelle zeichnen sich durch Deregulierungs-, Vereinfachungs- und Rechtssicherheitsbestrebungen aus. Wichtige Interessensvertreter wie die Wirtschaftskammer und die Rechtsanwaltskammer begrüßen die Novelle auf Grund ihrer zukunftsorientierten und rechtssichernden Ausrichtung. Insbesondere die Möglichkeit der rechtlichen Sanierung von lange zurückliegenden baulichen Abweichungen im Bauland und die Rücknahme von überschießenden Anzeige- und Bewilligungspflichten finden dabei besonderen Zuspruch.
„Ich bin sehr froh über den regen Zuspruch zur geplanten Novelle. Ich will mit dieser Novelle für möglichst viele Interessensgruppen in unserer Gesellschaft Verbesserungen herbeiführen. Staatliche Vorgaben ´Ja´, aber nur dort und nur soweit sie sinnvoll und notwendig sind. Ich will nicht, dass ein jeder Häuslbauer wegen jeder Baumarkt-Gartenhütte zum Amt laufen muss und dafür auch noch Gebühren zu zahlen hat. Das Baurecht soll Bauwerberinnen und Bauwerber begleiten und anleiten aber nicht bevormunden und gängeln. Daher steht diese Novelle im Zeichen der Rechtssicherheit und der Deregulierung und ich bin zuversichtlich, dass sie noch vor Ende dieser Legislaturperiode in Kraft treten wird“, so Landeshauptmann-Stellvertreter Haimbuchner zum heutigen Regierungsbeschluss der Baurechtsnovelle 2021.