LH-Stv. Dr. Haimbuchner zur Empfehlung des EU-Generalanwaltes:Wer Leistungen bezieht, muss auch zeigen, dass er Teil unserer Gesellschaft sein will

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 2.3.2021)

„Die heute vom Generalanwalt der EU veröffentlichte Empfehlung nehmen wir im Wissen zur Kenntnis, dass es sich noch um keine endgültige Entscheidung des EuGH handelt. Bis es soweit ist, bleiben wir im Vertrauen auf unsere guten Argumente gelassen“, so Wohnbaureferent Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner in einer ersten Reaktion. Und er unterstreicht die Wichtigkeit und Notwendigkeit der oberösterreichischen Regelung. „Wer in Oberösterreich eine geförderte Wohnung oder Wohnbeihilfe beziehen will, muss zeigen, dass er Teil unserer Gesellschaft werden möchte. Und der Nachweis von Deutschkenntnissen ist dafür ein geeignetes Mittel. Das ist nicht diskriminierend, sondern eine Selbstverständlichkeit“, so Haimbuchner, der abschließend ankündigt, diese Ziele  auch weiter zu verfolgen.