Landesrat Achleitner: ermöglicht neue Camping-Trends & stoppt zugleich Wild-Campieren

Landeskorrespondenz

Wirtschafts- und Tourismus-Landesrat Markus Achleitner: „Neue Regelungen im Oö. Tourismusgesetz ersetzen bisheriges Campingplatz-Gesetz und schaffen zeitgemäßen Rahmen für aktuelle Tourismus-Entwicklungen“

(Presseaussendung vom 5.3.2021)

„Oberösterreich bekommt neue Regelungen für Camping und setzt damit gleich drei Ziele um: Eine Entrümpelung bei den Landesgesetzen, einen zeitgemäßen Rahmen für neue Trends im Tourismus sowie die Verhinderung von Wildwuchs beim Campieren“, stellt Wirtschafts- und Tourismus-Landesrat Markus Achleitner zur Neuregelung der gesetzlichen Bestimmungen für das Campieren in Oberösterreich fest, für die jetzt bis 25. März die Begutachtungsfrist läuft. „Konkret wird das bisherige Oö. Campingplatz-Gesetz ersatzlos gestrichen und die notwendigen gesetzlichen Bestimmungen wandern ins Oö. Tourismusgesetz. Mit dieser Novellierung werden zugleich auch neue Entwicklungen im Tourismus, wie Mini-Häuser oder Schlaffässer, berücksichtigt und ermöglicht. Weiters erhalten Oberösterreichs Gemeinden damit auch eine Handhabe gegen Wildwuchs beim Camping, vom ‚wilden Campieren‘ an den Seen bis hin zu illegalen Bettler-Lagern oder Übernachtungen von Bettler-Gruppen in Pkws im städtischen Bereich“, erläutert Landesrat Achleitner.

„Die Corona-Krise hat die Sehnsucht nach Erholung in der freien Natur massiv gesteigert. Die Menschen wollen ‚raus‘ und sich an der frischen Luft aufhalten, weshalb gerade auch das Camping einen immer größeren Boom erlebt“, erklärt Landesrat Achleitner. „Um dafür auch einen zeitgemäßen rechtlichen Rahmen zu schaffen, berücksichtigt die von uns jetzt gestartete Neufassung der Campingplatz-rechtlichen Bestimmungen auch moderne Formen des Campens, nämlich mobile Bauwerke wie etwa Mini-Häuser (Tiny Houses) oder Schlaffässer. Derartige Bauwerke sollen künftig auch auf Campingplätzen aufgestellt werden dürfen, allerdings nur auf maximal 20 % der Standplätze eines Campingplatzes, insgesamt auf maximal 15 Standplätzen. Wobei die Gemeinde mittels Widmung auch festlegen kann, auf welchen Standplätzen dies zulässig sein soll“, betont Landesrat Achleitner.

„Um zugleich das Wild-Campieren mit all den negativen Begleiterscheinungen zu verhindern, bekommen die Gemeinden eine rechtliche Handhabe dagegen: Die Gemeinden werden ermächtigt, mittels Verordnung für ihr Gemeindegebiet oder Teile davon auch ein Verbot des Campierens festzulegen“, so Landesrat Achleitner weiters. „Anderseits soll es auch Erleichterungen geben, wenn etwa für Besucherinnen und Besucher von Festivals und ähnlichen Veranstaltungen Kurzzeit-Campingplätze eingerichtet werden, für maximal zehn Tage pro Jahr. Ebenso erleichtert werden sollen Jugendzeltlager oder Kleinstcampingplätze mit maximal 300 m2 oder auch Plätze, die nur von Wohnmobilen benützt werden dürfen. Hier soll es künftig eine Ausnahme von der bestehenden Bewilligungspflicht geben. Allerdings dürfen alle diese Camping-Sonderformen nicht als Dauercamping-Einrichtung verwendet werden“, erläutert Landesrat Achleitner.

Die bestehenden Campingplatz-Bewilligungen bleiben aufrecht. Wenn aber ein Campingplatz-Betreiber auf seinem Platz auch Schlafhäuser oder Mini-Häuser aufstellen will, dann kann er um eine neue Bewilligung gemäß der künftigen Bestimmungen ansuchen.

„Wir setzen uns weiterhin vehement dafür ein, dass der Tourismus so rasch als möglich wieder losstarten kann. Daher streben wir auch an, dass die neuen Campingplatz-rechtlichen Bestimmungen für Oberösterreich schon ab heurigen Sommer gelten sollen“, unterstreicht Wirtschafts- und Tourismus-Landesrat Markus Achleitner.