LR Ing. Wolfgang Klinger: Gesetzesentwurf zum Hundehaltegesetz heute einstimmig dem Landtag zugewiesen

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 8.3.2021)

Nach langen und intensiven Beratungen mit Expertinnen und Experten sowie vielen politischen Diskussionen, wurde heute der Gesetzesentwurf einstimmig dem Landtag zur finalen Beratung zugewiesen. Die Beschlussfassung ist für Juni dieses Jahres vorgesehen. Die wesentlichen Änderungen bestehen in einem verbesserten Sachkundenachweis, welcher mit Prüfung abzuschließen sein wird, und einem im Curriculum festgeschriebenen Aufklärungsgespräch. Mit letzterem soll eine Hilfestellung geboten werden, welcher Hund am besten zum Halter und zum Umfeld passt.

„Mein Dank geht in allererster Linie an die Expertinnen und Experten, die ihre Fachkenntnis mehrfach in die Gespräche eingebracht haben. Ich habe von Anfang an klar die Position vertreten, dass man bei der Ausbildung von Hund und Halterinnen und Haltern ansetzen muss und dass der Hund auch ins Umfeld passen muss. Eine Liste mit Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential wird es nicht geben. Durch den verbesserten Sachkundenachweis vor Anmeldung des Hundes schaffen wir Sicherheit für Hund, Halter und Umfeld“, zeigt sich LR Klinger erfreut darüber, das Gesetz auf die Zielgerade gebracht zu haben.