Oberösterreich steigt auf Gebührenbremse - Entlastung für viele Landsleute

Landeskorrespondenz

Land verzichtet auf die vorgesehene Inflationsanpassung bei Kommissionsgebühren -  Verzicht ist ein Signal der Entlastung für viele Landsleute – Auch Jagdabgabe für Jägerinnen und Jäger wird gesenkt

(Presseaussendung vom 18.4.2021)

Das Land Oberösterreich steigt auf die Gebührenbremse. Konkret wird heuer auf die vorgesehene Inflationsanpassung (mehr als 10 Prozent) bei Kommissionsgebühren verzichtet. Dazu gehören etwa KFZ-Genehmigungen, Bauverhandlungen, Ziviltechnikerprüfungen oder Bewilligung von Röntgenanlagen etc. 
Das Land verzichtet durch diese Entlastung heuer auf 150.000 Euro. Die Gemeinden auf etwa 60.000 Euro. Der entsprechende Antrag mit der die Oö. Landes-Kommissionsgebührenverordnung 2013 geändert wird, wurde bereits in der letzten Landesregierungssitzung am Montag beschlossen.
 
„Die Corona-Krise bringt für alle teils enorme Belastungen mit sich. Der Verzicht auf die Erhöhung dieser Gebühren ist ein Signal der Entlastung für viele Landsleute  – und gerade in der aktuellen Situation wichtig. Auf der anderen Seite investieren wir mit unserem -Plan in alle Bereiche des Landes, um Arbeitsplätze zu sichern und Oberösterreich wieder stark zu machen“, betont Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer. 
 
"Die Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher befinden sich nach mehr als einem Jahr krisenbedingter Einschränkungen und Einschnitte in einer sehr angespannten wirtschaftlichen Situation. Es liegt in der Verantwortung der Politik, den Leistungsträgerinnen und Leistungsträgern in unsere Heimat unter die Arme zu greifen. In Oberösterreich werden wir diesem Anspruch gerecht und setzen mit der Gebührenbremse einen weiteren Schritt in diese Richtung", unterstreicht LR Mag. Günther Steinkellner in Vertretung von Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner.
 
Die Corona-Krise stellt auch die Lebens- und Wirtschaftssituation im ländlichen Raum vor Herausforderungen, beispielsweise die Jägerschaft durch fehlende Absatzmöglichkeiten (z B. Wildbret im Gastronomie).  Die der Jägerschaft erwachsenden Kosten im Jagdbetrieb (insbesondere für Schutz- und Versorgungsmaßnahmen, Revierinstandhaltungen, Jagdpacht) sind dabei jedoch unverändert geblieben. Um auch hier eine Entlastung herbeizuführen, wird die Jagdabgabe heuer von derzeit 30 Prozent des Jagdwerts auf 20 Prozent bei Fälligkeit gesenkt. Die restlichen 10 Prozent des Jagdwerts werden ab Fälligkeit für die Dauer eines Jahres zinsfrei gestundet. Ein entsprechender Antrag soll morgen Montag in der Landesregierung beschlossen werden. Das Land Oberösterreich verzichtet durch diese Entlastung heuer auf rund 570.000 Euro.