Landeskorrespondenz
(Presseaussendung vom 28.4.2021)
Am morgigen Donnerstag wird der Unterausschuss Bauordnungs- und Bautechnikgesetznovelle 2021 die letzten Details der anstehenden Baurechtsnovelle besprechen und finalisieren. Die Novelle soll im September 2021 in Kraft treten.
„Mit weit über hundert Änderungen und Neuerungen handelt es sich bei dieser Novelle um das umfangreichste baurechtliche Paket der letzten Jahrzehnte“, verweist Baurechtsreferent Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Manfred Haimbuchner auf den immensen Umfang der Novelle.
„Inhaltlich wird den heimischen Bürgerinnen und Bürgern durch praxistaugliche Regelungen, Verwaltungsvereinfachungen und zunehmender Rechtssicherheit wieder mehr Gestaltungspielraum auf ihrem eigenen Grund und Boden zugesprochen. Nicht für jede Errichtung einer Gartenhütte muss nunmehr der Weg auf das Gemeindeamt folgen. Der überbordende Bürokratismus ist nicht nur vielen Menschen, sondern auch mir persönlich in den letzten Jahren viel zu viel geworden“, streicht Dr. Haimbuchner die Notwendigkeit dieser Reform hervor.
„Es war mir auch ein besonders Anliegen, Rechtssicherheit für Jahrzehnte zurückliegende Fehler zu schaffen. Wenn jemand vor vierzig Jahren ein Gebäude errichtet hat und dieses im Bauland liegt, dann soll es künftig nicht mehr bescheidmäßig abgerissen werden. Es ist davon auszugehen, dass diese Regelung für tausende bestehende Bauten in unserer Heimat Relevanz besitzt. Es kann nicht sein, dass selbst schwere Straftaten verjähren, aber dass durch das Baurecht dauerhaft ganze Existenzen bedroht oder gar zerstört werden. Diese unverhältnismäßige Härte ist nicht länger tragbar. Gleichzeitig möchte ich aber betonen, dass dies nicht zu einer bedingungslosen Schwarzbausanierung führen wird“, so Dr. Haimbuchner abschließend.