Landeskorrespondenz
Leitungsumlegungen als zwingende Voraussetzung für die Umfahrung werden heuer umgesetzt
Im Bereich der geplanten Umfahrung ist die B130 Nibelungenstraße geprägt durch die beiden Ortsdurchfahrten Pupping (Gemeinde Pupping) und Karling (Gemeinde Hartkirchen), wobei vor allem die Ortsdurchfahrt von Karling einen engen und unübersichtlichen Streckenabschnitt mit einer niveaugleichem Eisenbahnübergang aufweist. Bedingt dadurch kommt es regelmäßig zu Behinderungen.
"Ziel der Umfahrung ist die ausreichende Entlastung der B130 Nibelungenstraße im Ortsgebiet von Pupping und Karling und die Verbesserung der Verkehrsabläufe auf den bestehenden Verkehrsträgern. Die künftige Trasse der B130 Nibelungenstraße wird an die bereits fertig gestellte Umfahrung Eferding angebunden und die B131 Aschacher Straße aus dem Wohngebiet von Hartkirchen in das geplante Betriebsbaugebiet verlegt", so Infrastruktur-Landesrat Mag. Günther Steinkellner.
Durch diese neue Verkehrswegeführung (B130 und B131) sollen die Ortschaften Pupping und Karling verkehrlich entlastet (Verlagerung von ca. 90 % des Verkehrs auf die Umfahrung) und die Lärmbelastung reduziert werden. Durch die Schaffung der neuen Verkehrsverbindung soll es auch zu einer verkehrlichen Entlastung der L1219 Brandstätter Straße kommen, welche ins Zentrum von Eferding führt.
"Ich habe immer gesagt, dass die Umfahrung Eferding erst dann fertiggestellt ist, wenn die Umfahrung Pupping-Karling für den Verkehr freigegeben ist. Deshalb lasse ich das Projekt seit meinem Amtsantritt mit Nachdruck vorantreiben", hält Landesrat Mag. Steinkellner fest.
Nachdem die Haupttrasse endgültig in Lage und Höhe fixiert und die Materienoperate (Wasserrechtsoperat, Naturschutzoperat) finalisiert, eingereicht und verhandelt wurden, sind nunmehr die lärmtechnischen und lufttechnischen Untersuchungen durchgeführt und abgeschlossen worden. Das straßenrechtliche Bewilligungsverfahren wurde bereits eingeleitet und die mündliche Verhandlung findet am 5. und 6. Mai dieses Jahres statt. Nach Durchführung des straßenrechtlichen Bewilligungsverfahrens erfolgen die Vorbereitungen und die Durchführung der Grundeinlösungsverhandlungen, um die rechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung des Bauvorhabens abzuschließen.
Zusätzliche Vorleistungen:
Als Vorleistung für das Bauvorhaben sind mehrere Leitungsumlegungen (Baufeldfreimachung) erforderlich. Es handelt sich dabei um die Umlegung eines Stauraumkanales in der Gemeinde Hartkirchen im Bereich des Sportplatzes UFC Raika Hartkirchen, die Umlegung einer Abwasserleitung im Bereich der neu geplanten Umfahrungsbrücke über die Aschach, die Umlegung einer 30kV Freileitung und einer Trafostation in Pupping (Baulosbeginn) und die Umlegung einer 30kV Freileitung ebenfalls im Bereich der künftigen Aschachbrücke.
Für die Umlegung der Freileitungen (Hartkirchen, Pupping) und der Trafostation in Pupping konnten die Bauarbeiten zwischenzeitlich abgeschlossen werden. Die Umlegungsarbeiten für die Abwasserleitung des RHV Großraum Eferding (Bereich künftiger Aschachbrücke) beginnen im 3. Quartal 2021.
Auch für die Umlegung des Stauraumkanales in Hartkirchen sind vor kurzem die rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung dieser Baumaßnahme geschaffen worden. "Nachdem die Ausschreibung des Kanalbauvorhabens bereits erfolgte, wird mit den Bauarbeiten für die Kanalumlegung plangemäß im Jahr 2021 begonnen", so Landesrat Mag. Steinkellner.
"Die Umsetzung dieser nur für die Umfahrung erforderlichen Leitungsumlegungen ist ein klares Zeichen für die Umsetzung des Projekts. Das Infrastrukturressort investiert dafür im heurigen Jahr fast zwei Millionen Euro", so Landesrat Mag. Steinkellner abschließend.