LR Klinger: Mehr Flexibilität bei unveränderter Sicherheit im Glücksspiel

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 6.5.2021)

Das Oö. Glückspielautomatengesetz wird derzeit novelliert, um auch weiterhin ein flexibles und zugleich sicheres Umfeld für das legale Glücksspiel zu gewährleisten. Die Aufstellmöglichkeiten von Glücksspielautomaten wurde von der gewerblichen Gastronomie hin zu öffentlich zugänglichen Gewerbebetrieben geöffnet, jedoch mit der Auflage, dass der Betreiber der Automaten wie bisher eine bauliche Abtrennung und eine dem Gesetz entsprechende Zutrittskontrolle sicherzustellen hat. Auch die Höchstdauer des Verweilens, die Obergrenze der Einsätze und die strengen Alters- und Registrierungsbestimmungen bleiben unverändert. 
Ebenso ändert sich an der Anzahl der Lizenzen und der Anzahl an Geräten, welche aufgestellt werden dürfen, nichts.

„Dieser Öffnungsschritt hat zu einiger Kritik geführt. Es wurden Stimmen laut, die befürchten, eine Aufstellung von Glücksspielautomaten in öffentlich zugänglichen Betrieben würde den Spielerschutz einschränken und vor allem Minderjährigen den Zugang zum Glücksspiel ermöglichen. Diese Argumentation ist jedoch nicht zutreffend,“ umreißt Landesrat Ing. Wolfgang Klinger die Debatte und stellt unmissverständlich klar: „Die vorliegende Novelle des Glückspielautomatengesetzes gewährleistet den Spielerschutz unverändert. Die strengen Zugangsbestimmungen des Glückspielautomatengesetztes bleiben selbstverständlich in Kraft. Selbst wenn ein Automat in einem Gewerbebetrieb aufgestellt wird, ist eine räumliche Abtrennung samt Zutrittskontrolle klar festgeschrieben. Auch die Anzahl der Lizenzen und die Anzahl der Geräte, welche aufgestellt werden dürfen, werden gleich bleiben. Das Argument, mehr Angebot würde zu mehr Spielern führen, ist also nicht stichhaltig. Wir nehmen den Spielerschutz in Oberösterreich sehr ernst und werden auch weiterhin dafür Sorge tragen, dass Kindern und Jugendlichen das ‚Zocken‘ nicht ermöglicht wird.“