Landeskorrespondenz
(Presseaussendung vom 12.5.2021)
Der Landeskrisenstab weist dringend darauf hin, dass in Österreich nach wie vor die aktuelle COVID-19-Einreiseverordnung gültig ist. Hier kommt es offensichtlich immer wieder zu anderslautenden Informationen.
Für den kleinen Grenzverkehr gilt: Nur auf bayerischer Seite ist mit heute 0:00 Uhr eine Allgemeinverfügung in Kraft getreten, nach der Personen, die sich bis zu 24 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder für bis zu 24 Stunden in den Freistaat Bayern einreisen, von der Quarantänepflicht ausgenommen sind. In Österreich gibt es derzeit noch keine Änderungen.
„Es liegen uns derzeit weder eine Aufhebung, noch eine Änderung der aktuellen Gesetzeslage zur COVID-19-Einreiseverordnung des Bundesministeriums vor. Daher gilt weiterhin die aktuelle österreichische COVID-19-Einreiseverordnung“, informiert Krisenstabsleiterin Mag.a Carmen Breitwieser und ersucht vor allem auch Bewohnerinnen und Bewohner im Grenzgebiet dringend von Einkaufsfahrten ins jeweilige Nachbarland abzusehen.
„Wir müssen dringend um Einhaltung der geltenden Maßnahmen (wie bisher Vorlage eines gültigen negativen Antigen- oder molekularbiologischen Tests oder ärztlichen Zeugnisses) ersuchen, um die Eindämmung der Pandemie nicht zu gefährden und um eine Quarantäne zu vermeiden. Auch freies Einkaufen ist damit bis auf weiteres NICHT möglich.
Sobald es Änderungen zur aktuellen Einreiseregelung gibt, werden wir darüber informieren“, so Breitwieser.