Landeskorrespondenz
Wirtschafts- und Tourismus-Landesrat Markus Achleitner: „Neue Regelungen im Oö. Tourismusgesetz sollen bisheriges Campingplatz-Gesetz ersetzen –
OÖ ermöglicht neue Camping-Trends und stoppt zugleich Wildcampieren“
(Presseaussendung vom 19.5.2021)
„Morgen starten die Unterausschuss-Beratungen des Oö. Landtags über ein neues Campingrecht für Oberösterreich. Wir wollen damit gleich drei Ziele umsetzen: Eine Entrümpelung bei den Landesgesetzen, einen zeitgemäßen Rahmen für neue Trends im Tourismus sowie die Verhinderung von Wildwuchs beim Campieren“, kündigt Wirtschafts- und Tourismus-Landesrat Markus Achleitner an. „Das bestehende Oö. Campingplatz-Gesetz aus dem Jahre 1967 soll ersatzlos gestrichen werden. Die weiterhin notwendigen gesetzlichen Bestimmungen werden im Oö. Tourismusgesetz verankert. Mit der geplanten Novellierung wollen wir auch neue Entwicklungen im Tourismus ermöglichen, wie Mini-Häuser oder Schlaffässer. Zugleich bekommen die Gemeinden in Oberösterreich auch eine Handhabe gegen den Wildwuchs beim Camping, vom ‚wilden Campieren‘ an den Seen bis hin zu illegalen Bettler-Lagern oder Übernachtungen von Bettler-Gruppen in Pkws im städtischen Bereich“, erklärt Landesrat Achleitner.
„Camping erlebt auch in Oberösterreich einen wahren Boom: Corona hat die Sehnsucht nach Erholung in der freien Natur massiv gesteigert, die Menschen wollen raus und sich an der frischen Luft aufhalten und bewegen. Daher wollen wir für das Campieren einen zeitgemäßen rechtlichen Rahmen schaffen. So sollen künftig auch moderne Formen des Campens, wie mobile Bauwerke, etwa Mini-Häuser (Tiny Houses) oder Schlaffässer, auch auf Campingplätzen aufgestellt werden dürfen. Allerdings soll das auf maximal 20 % der Standplätze eines Campingplatzes beschränkt werden, insgesamt auf maximal 15 Standplätzen. Und die Gemeinde kann mittels Widmung auch festlegen, auf welchen Standplätzen dies zulässig sein soll“, erläutert Landesrat Achleitner.
„Gleichzeitig sollen die Gemeinden in Zukunft auch gegen Wild-Campieren mit all den negativen Begleiterscheinungen vorgehen können: Die Gemeinden können künftig per Verordnung für ihr Gemeindegebiet oder Teile davon auch ein Verbot des Campierens festlegen“, erklärt Landesrat Achleitner.
„Ebenso soll es Erleichterungen geben, etwa für die Einrichtung von Kurzzeit-Campingplätzen für Besucherinnen und Besucher von Festivals und ähnlichen Veranstaltungen, für maximal zehn Tage pro Jahr. Auch die vorübergehende Schaffung von Jugendzeltlager oder Kleinstcampingplätzen mit maximal 300 m2 oder auch Plätzen, die nur von Wohnmobilen benützt werden dürfen, soll erleichtert werden. Hier ist in Zukunft eine Ausnahme von der bestehenden Bewilligungspflicht geplant. Jedoch mit entsprechenden Einschränkungen: Alle diese Camping-Sonderformen dürfen nicht als Dauercamping-Einrichtung verwendet werden“, unterstreicht Landesrat Achleitner.
Wobei die bestehenden Campingplatz-Bewilligungen aufrecht bleiben. Falls ein Campingplatz-Betreiber auf seinem Platz jedoch auch Schlafhäuser oder Mini-Häuser aufstellen will, dann kann er um eine neue Bewilligung gemäß der künftigen Bestimmungen ansuchen.
„Heute hat das Comeback des Tourismus begonnen. Daher streben wir auch an, dass das neue Campingrecht für Oberösterreich schon ab heurigen Sommer gelten soll“, betont Wirtschafts- und Tourismus-Landesrat Markus Achleitner.