LR Klinger: Sicherheit für Hund und Halter – Hundehaltegesetz beschlossen

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 27.5.2021)

Nach langen und teils zähen Verhandlungen wurde heute die Novelle des Hundehaltegesetzes im Landtag einstimmig beschlossen und tritt mit 1. September 2021 in Kraft. 

Die Eckpunkte sind eine erweiterte und verbesserte Ausbildung zukünftiger Hundehalter, durch welche sichergestellt wird, dass sich die Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher vor Hundehaltung intensiv damit beschäftigen müssen, wie man einen Vierbeiner richtig hält und erzieht. Ebenso werden die Versicherungen zukünftig - mit einer Übergangsfrist von einem Jahr - verpflichtet sein und es ist der jeweiligen Gemeinde zu melden, wenn die Haftpflichtversicherung für einen Hund nicht mehr gedeckt ist. 

„Eine intensive Beziehung zwischen Hund und Herrl fördert das Tierwohl und bringt mehr Sicherheit. Dem wird das neue Hundehaltegesetz auch gerecht. Durch gezielte Information im Vorfeld wird den zukünftigen Hundehalterinnen und Hundehaltern auch vermittelt, was es heißt, sich einen vierbeinigen Freund zuzulegen. Das ist nichts, was man bloß zum Spaß machen sollte, denn es geht damit viel Arbeit und Verantwortung einher. Kaum ein Hund ist von Haus aus aggressiv und auch keine Rasse. Der größte Teil der Vorfälle sind schlicht und ergreifend die Folge falscher Handhabung oder fehlender Ausbildung. Mit dem neuen Regelwerk wirken wir dem gezielt entgegen“, zeigt sich Landesrat Ing. Wolfgang Klinger erfreut darüber, dass die Arbeit der letzten Monate Früchte getragen hat.