Landeskorrespondenz
Wirtschafts- und Tourismus-Landesrat Markus Achleitner: „Mit Beschluss im Landtag kann das neue OÖ. Campingrecht voraussichtlich schon mit 1. Juli in Kraft treten“
(Presseaussendung vom 28.5.2021)
„Immerhin jede 11 Nächtigung in Oberösterreich fand im vergangenen Jahr auf einem Campingplatz statt. Auch im von Corona geprägten Tourismusjahr 2020 verzeichneten Oberösterreichs Campingplätze insgesamt fast 336.000 Nächtigungen. Der Trend zu Erholung und Urlaub in der Natur verstärkt den Campingboom weiter – und Oberösterreich schafft mit einem neuen Campingrecht den zeitgemäßen rechtlichen Rahmen dafür“, stellte Wirtschafts- und Tourismus-Landesrat Markus Achleitner anlässlich des Beschlusses des OÖ. Campingrechtsänderungsgesetzes gestern Abend im OÖ. Landtag fest. „Mit dem nunmehrigen Landtagsbeschluss können die neuen Regelungen für das Campieren in Oberösterreich voraussichtlich schon mit 1. Juli in Kraft treten“, so Landesrat Achleitner.
Schon in den vergangenen 10 Jahren sind die Campingnächtigungen in Oberösterreich massiv angestiegen – trotz „Corona-Delle im Jahr 2020 um insgesamt + 69 %: „Corona hat die Sehnsucht nach Erholung in der freien Natur massiv gesteigert, die Menschen wollen raus und sich an der frischen Luft aufhalten und bewegen. Das verstärkt auch den Trend zum Campingtourismus massiv. Dafür haben wir nun einen zeitgemäßen rechtlichen Rahmen geschaffen. Zugleich vollziehen wir damit eine Entrümpelung bei den Landesgesetzen und wir verhindern auch Wildwuchs beim Campieren“, hob Landesrat Achleitner hervor.
„Mit dem OÖ. Campingrechtsänderungsgesetzes 2021 wird das bestehende OÖ. Campingplatz-Gesetz aus dem Jahre 1967 ersatzlos gestrichen. Die weiterhin notwendigen gesetzlichen Bestimmungen werden im OÖ. Tourismusgesetz verankert. Mit der Novellierung werden auch neue Entwicklungen im Tourismus ermöglicht, wie Mini-Häuser oder Schlaffässer. Zugleich bekommen die Gemeinden in Oberösterreich auch eine Handhabe gegen den Wildwuchs beim Camping, vom ‚wilden Campieren‘ an den Seen bis hin zu illegalen Bettler-Lagern oder Übernachtungen von Bettler-Gruppen in Pkws im städtischen Bereich“, erklärte Landesrat Achleitner.
Konkret dürfen künftig auch moderne Formen des Campens, wie mobile Bauwerke, etwa Mini-Häuser (Tiny Houses) oder Schlaffässer, auf Campingplätzen aufgestellt werden. Allerdings wird das auf maximal 20 % der Standplätze eines Campingplatzes beschränkt, insgesamt auf maximal 15 Standplätzen. Und die Gemeinde kann mittels Widmung auch festlegen, auf welchen Standplätzen dies zulässig sein soll.
„Weiters können die Gemeinden in Zukunft auch gegen Wild-Campieren mit all den negativen Begleiterscheinungen vorgehen: Die Gemeinden werden ermächtigt, per Verordnung für ihr Gemeindegebiet oder Teile davon auch ein Verbot des Campierens festzulegen“, so Landesrat Achleitner.
„Ebenso gibt es Erleichterungen, etwa für die Einrichtung von Kurzzeit-Campingplätzen für Besucher/innen von Festivals und ähnlichen Veranstaltungen, für maximal 10 Tage pro Jahr. Auch die vorübergehende Schaffung von Jugendzeltlager oder Kleinstcampingplätzen mit maximal 300 m2 oder auch Plätzen, die nur von Wohnmobilen benützt werden dürfen, wird erleichtert. Hier gibt es eine Ausnahme von der bestehenden Bewilligungspflicht. Jedoch mit entsprechenden Einschränkungen: Alle diese Camping-Sonderformen dürfen nicht als Dauercamping-Einrichtung verwendet werden“, unterstrich Landesrat Achleitner.
Die bestehenden Campingplatz-Bewilligungen bleiben aufrecht. Falls ein Campingplatz-Betreiber auf seinem Platz jedoch auch Schlafhäuser oder Mini-Häuser aufstellen will, dann kann er um eine neue Bewilligung gemäß der künftigen Bestimmungen ansuchen.
Modernisierte Regelungen für Camper und Campingplatzbetreiber
„Oberösterreich ist als Naturjuwel ein begehrtes Reiseziel für Camper. Die neuen Regelungen ermöglichen zeitgemäße Urlaube und schaffen gleichzeitig Rechtssicherheit für Betreiber“, erklärte Klubobmann Dr. Christian Dörfel.
Tourismusjahr 2020 in OÖ: Unterstützung für Tourismusbranche und Blick nach vorne
„Corona hat insbesondere die Tourismusbranche in Oberösterreich vor große Herausforderungen gestellt. Der OÖ. Tourismusbericht 2020 zeigt, wie damit in unserem Bundesland umgegangen worden ist: Mit Unterstützung für die Betriebe und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und zugleich mit einem Blick nach vorne“, betonte Wirtschafts- und Tourismus-Landesrat Markus Achleitner anlässlich der gestrigen Landtagsdebatte über den OÖ. Tourismusbericht 2020. „Neben den Hilfen der Bundesregierung gab es auch gezielte Unterstützungsmaßnahmen für den Tourismus im ’Oberösterreich-Paket‘ des Landes: Etwa durch den Entfall des Tourismusbeitrages für 29.000 Betriebe in OÖ und den Ersatz dieser Mittel für die Tourismusverbände durch das Land OÖ“, erklärte Landesrat Achleitner. „Darüber hinaus wurden die Vorbereitungen für den Restart des Tourismus konsequent vorangetrieben, mit dem Schwerpunkt ‚Naturräume‘, der Entwicklung einer eigenen ‚Kulinarikstrategie‘ und der Digitalisierung im Tourismus“, so Landesrat Achleitner.
„Damit wurde die Basis dafür gelegt, dass der Tourismus in Oberösterreich seit der Öffnung am 19. Mai wieder voll durchstarten kann. Es herrscht wieder Aufbruchsstimmung bei den Betrieben und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in OÖ und die Tourismuswirtschaft in unserem Bundesland vollzieht das Comeback mit Vorsicht und Zuversicht“, unterstrich Landesrat Markus Achleitner.
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Quelle: Land OÖ / Vanessa Ehrengruber, Verwendung mit Quellenangabe (1,34 MB).
Bildtext: Wirtschafts- und Tourismus-Landesrat Markus Achleitner: Nach dem Lockdown startet der Tourismus in Oberösterreich unter dem Motto „Wo aus Vorfreude echte Freude wird“ wieder voll durch.