Landeskorrespondenz
(Presseaussendung vom 12.7.2021)
Die Sicherstellung der Pflege und Betreuung stellt in der Zukunft eine enorme Herausforderung dar, nicht nur aufgrund der demographischen Entwicklung und der damit einhergehenden steigenden Anzahl unterstützungsbedürftiger älterer Personen, sondern auch aufgrund des Mangels an Pflege- und Betreuungskräften.
Vorwiegend leisten Frauen die Pflege für Familienangehörige und können aufgrund ihrer Pflegeleistung keinem Arbeitsverhältnis mit ausreichender sozialer Absicherung nachgehen. Die negativen Folgen dieser unentgeltlichen, aber gesellschaftlich wichtigen Pflegeleistungen - wie Abhängigkeit vom Ehepartner oder Altersarmut - sind bekannt. „Mit dem Pilotprojekt zur Anstellung betreuender Angehöriger setzen wir einen weiteren wichtigen Meilenstein in Sachen Pflege“, sagt Landesrätin Birgit Gerstorfer.
Personen, die primär die Betreuung ihrer beeinträchtigten Kinder durchführen und daher keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können, erhalten eine Basisausbildung, eine Anstellung und die damit einhergehende sozialversicherungsrechtliche Absicherung. Das Pilotprojekt versteht sich als Ergänzung zu bestehenden Angeboten, das sich in weiteren Schritten auch auf andere Zielgruppen ausweiten lässt.
Die Pilotphase ist zunächst eingeschränkt auf 30 Angehörige, die beeinträchtigte Kinder und Jugendliche in den Pflegestufen 5 bis 7 ab dem 3. Lebensjahr bis zur Beendigung des 10. Schuljahres betreuen.
Im Rahmen dieses Anstellungsverhältnisses werden Betreuungsleistungen auf Basis eines individuell erstellten Betreuungsplanes erbracht. Die Betreuung wird durch Fachkräfte angeleitet und begleitet. Die betreuenden Angehörigen müssen die Ausbildung zur Alltagbegleitung absolvieren. Das entsprechende Berufsbild wurde vom Landtag in seiner Sitzung am 8. Juli 2021 beschlossen und ist auf weiterführende Pflegeausbildungen anrechenbar. Je nach Ausmaß der Pflegebedürftigkeit wird das Anstellungsverhältnis festgelegt.
- Pflegestufe 5: Anstellung im Ausmaß von 25 Wochenstunden
- Pflegestufe 6: Anstellung im Ausmaß von 27,5 Wochenstunden
- Pflegestufe 7: Anstellung im Ausmaß von 30 Wochenstunden
Die angestellten betreuenden Angehörigen werden nach dem Kollektivvertrag Sozialwirtschaft in der Verwendungsgruppe 4 entlohnt. Je nach anzurechnender Vorerfahrung bedeutet dies ein Bruttogehalt ab 1.965,70 Euro. Als finanzieller Beitrag zur Betreuung werden 50 Prozent des Pflegegeldes eingehoben.
Das Projekt wird wissenschaftlich begleitet und evaluiert. Die Projektlaufzeit beträgt 13 Monate, beginnend ab 1. August 2021. Die ersten Anstellungsverhältnisse sollen ab 1. September 2021 eingegangen werden und sind aufgrund der Pilotphase für ein Jahr befristet.
Für das Projekt sind Gesamtkosten in Höhe von rund 857.000 Euro veranschlagt.