LR Steinkellner: Autofahren mit Flip Flops, High Heels und Co.

Landeskorrespondenz

Fahren mit unvorteilhaftem Schuhwerk liegt auf der Hand bzw. auf dem Fuß

(Presseaussendung vom 16.7.2021) 

Der Sommer lässt die Barometer steigen und somit die Bekleidung weniger werden. Kurze Hosen, T-Shirts und Flip Flops erhöhen den Wohlfühlfaktor bei heißen Temperaturen. Rund um das Fahren mit Flip Flops, High Heels und Co. gibt es viele Aspekte, die zu berücksichtigen sind.

In der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist zwar kein ausdrückliches Verbot von Flip Flops und Co. hinter dem Steuer verankert. Dennoch gilt, dass der Lenker bzw. die Lenkerin zur sicheren Bedienung des KFZ verpflichtet ist (§58StVO). "Dass es keine gute Idee ist, mit losem Schuhwerk, Flip Flops oder High Heels zu fahren, liegt auf der Hand bzw. auf dem Fuß", verdeutlicht Landesrat für Infrastruktur Mag. Günther Steinkellner. Schlapfen können sich verheddern, Schuhe mit Absätzen können in Notsituationen den Bremsweg nachteilig beeinflussen oder auch das Gefühl auf den Pedalen beeinträchtigen. Studien mit situativen Simulationen zeigten ebenfalls, dass die Gefahr des Abrutschens und der Fehlbedienungen mit ungeeignetem Schuhwerk absolut real und messbar ist.

Wenn ungeeignetes Schuhwerk zu einem Unfall führt, kann ein (Mit-) Verschulden angelastet werden. Entstehen im Zuge eines Unfalls Verletzungen, kann es zu einer Verurteilung durch ein Strafgericht aufgrund fahrlässiger Körperverletzung gemäß §88 StGB kommen. "Besonders im Straßenverkehr gilt das Sicherheitsgebot. Wer mit Hausverstand fährt, der lässt die Finger oder noch besser die Zehen von ungeeignetem Schuhwerk", so LR Steinkellner abschließend.