Landeskorrespondenz
Am 8. August ist der Internationale Tag der Katze. Dieser Tag wurde u.a. ins Leben gerufen, um das Bewusstsein für die Bedürfnisse der Katze zu schärfen. Er erinnert an die mit Katzenhaltung verbundene Verantwortung und an eine tiergerechte Haltung aller Katzen.
Nach Schätzungen leben in Österreich rund zwei Millionen Katzen – damit führt die Katze die Liste der beliebtesten Haustiere an. Mindestanforderungen an die Haltung von Katzen sind im Tierschutzgesetz samt Verordnungen geregelt. Demnach brauchen Wohnungskatzen u.a. ausreichend Möglichkeiten zum Schärfen der Krallen, Beschäftigungs- und Rückzugsmöglichkeiten und Katzentoiletten. Besteht die Gefahr eines Fenstersturzes, so sind Fenster und Balkone mit geeigneten Schutzvorrichtungen zu versehen. Darüber hinaus ist es wichtig, sich ausreichend Zeit für die Vierbeiner zu nehmen und sich mit den Katzen zu beschäftigen und gemeinsam zu spielen.
Eine besondere Bedeutung kommt der tierschutzrechtlichen Regelung zu, dass Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie von einem Tierarzt kastriert werden müssen, sofern diese Tiere nicht zur Zucht verwendet werden. Dies gilt österreichweit für weibliche und männliche Katzen gleichermaßen.
„In Oberösterreich leben schon jetzt viele verwilderte Hauskatzen, die nicht kastriert wurden und entlaufen sind. Paaren sich unkastrierte Freigängerkatzen, hat das eine unkontrollierte Vermehrung der Streunertiere zur Folge“, erklärt Tierschutz-Landesrätin Birgit Gerstorfer und appelliert anlässlich des Weltkatzentages an alle Halterinnen und Halter von Freigängerkatzen, ihrer Verantwortung nachzukommen.
Von der verpflichtenden Kastration ausgenommen sind nur Katzen einer bei der Bezirkshauptmannschaft bzw. beim Magistrat gemeldeten Zucht, die mit Mikrochip gekennzeichnet und in der Heimtierdatenbank des Bundes registriert sind. Trotz dieser klaren gesetzlichen Regelung missachten noch immer Katzenbesitzer/innen die Kastrationspflicht.
„Dieses Verhalten ist nicht nur strafbar, sondern auch verantwortungslos. Es können dadurch binnen kurzer Zeit große verwilderte Katzenpopulationen heranwachsen. Werden solche Katzenkinder gefunden und ins Tierheim gebracht, sind sie oftmals in einem erbärmlichen Zustand und müssen mit großem Aufwand gesund gepflegt werden. Darauf hinweisen möchte ich zudem, dass es natürlich nicht erlaubt und moralisch verwerflich ist, ungewollten Katzennachwuchs einfach zu töten. Eine Kastration ist ein tierärztlicher Routine-Eingriff, der viel Tierleid ersparen kann und daher einen wichtigen Beitrag zum Tierschutz darstellt“, appelliert auch Tierschutzombudsfrau Cornelia Rouha-Mülleder an nachlässige Katzenbesitzer/innen.
Oft wird noch kommuniziert, dass Landwirtinnen und Landwirte von der Kastrationspflicht freilaufender Katzen ausgenommen sind. Das stimmt nicht mehr – die Kastrationspflicht gilt auch in bäuerlicher Haltung. Ein Verstoß gegen die Kastrationspflicht kann gemäß § 38 Abs. 3 Tierschutzgesetz mit einer Geldstrafe bis zu 3.750 Euro bestraft werden.
Ein wichtiges Tierschutz-Projekt des Landes Oberösterreich ist das Streunerkatzenprojekt. Es wurde 2011 ins Leben gerufen, mittlerweile arbeiten 18 Tierschutzorganisationen in Oberösterreich daran mit. Auf der Homepage des Tierschutzportals (www.tierschutz.ooe.gv.at) sind alle Projektpartner unter „Tierheime & CO“ mit den Kontaktdaten aufgelistet. Pro verwilderter Hauskatze/kater bekommen die Partnerorganisationen vom Land OÖ einen Unterstützungsbeitrag in der Höhe von 75 Euro als finanzielle Beihilfe zur Kastration inkl. Chippung und Registrierung. So konnten bisher mehr als 10.000 verwilderte Katzen in Oberösterreich kastriert werden. Für das Jahr 2021 sind dafür 112.000 Euro vorgesehen – 700 Kastrationen wurden heuer bereits gefördert.
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Quelle: Land OÖ/Denise Stinglmayr (1,27 MB).
Bildtext: Häufig landet ungewollter Katzennachwuchs im Tierheim. - Land OÖ/Denise Stinglmayr, Verwendung mit Quellenangabe
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