Landeskorrespondenz
Zusätzlich zum öffentlichen Testangebot unterstützt das Land OÖ die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den oö. Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtungen mit rund 140.000 Antigen-Tests.
(Presseaussendung vom 7.9.2021)
Das Gesundheitsministerium hat in der Covid-19-Öffnungsverordnung neue Maßnahmen über den Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr auch für das Personal in den Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtungen auf den Weg gebracht. Um einen sicheren Start in das neue Bildungsjahr zu gewährleisten und die Vorgaben der entsprechenden Verordnung in der Praxis leichter umsetzen zu können, unterstützt das Land OÖ auf Initiative von Bildungsreferentin LH-Stv. Mag.a Christine Haberlander die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtungen mit rund 140.000 Antigen-Tests.
„Unser größtes Ziel ist die Gesundheit und die Sicherheit der Kinder und des Personals in den oberösterreichischen Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtungen. Um diese Verordnung des Gesundheitsministeriums in die Praxis umsetzen zu können, ist es mir wichtig, die Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtungen in Ergänzung zum öffentlichen Testangebot rasch mit ausreichend Antigen-Tests zu versorgen. Mit den zusätzlichen rund 140.000 Antigen-Tests schaffen wir ein dichtes Sicherheitsnetz, welches ein durchgehendes Öffnen ermöglichen soll“, sagt Bildungsreferentin LH-Stv. Mag.a Christine Haberlander und betont, dass „das wichtigste G in der Pandemiebekämpfung jenes von geimpft ist“.
Um eine möglichst hohe Sicherheitsstufe zu erreichen, ist in Zukunft – analog zur Schule – ab 13. September von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtungen als Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr entweder die Covid-19-Impfung oder ein laufend negativer Covid-19-Test zu erbringen. Zu den Testungen – analog zur Schule – sind folgende Vorgaben zu beachten: Für jeden Arbeitstag ist ein lückenloser Testnachweis zu erbringen und die Testergebnisse müssen jederzeit vorgelegt werden. Ein Antigen-Test, der am Standort unter Aufsicht der Leitung oder des Rechtsträgers erfolgt, gilt für den Arbeitsplatz 48 Stunden (sonst 24 Stunden mit QR-Code). Einmal pro Woche ist ein PCR-Test bei einer externen, dazu befugten, Stelle (z.B.: Apotheken) durchzuführen. Die Auslieferung der Antigen-Tests wurde vom Land Oberösterreich bereits in die Wege geleitet.
„Die Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen waren in den letzten 18 Monaten besonders wichtige Schlüsselpersonen in unserer Gesellschaft. Die durchgängige Betreuungsmöglichkeit der Kinder an den Standorten war ein entscheidender Faktor zur Bewältigung der Krise. Wir wollen auch weiterhin allen Eltern die Möglichkeit geben können, ihre Kinder in besten Händen zu wissen. Die regelmäßige Testung des ungeimpften Personals zum eigenen, aber auch zum Schutz der Anvertrauten, soll eine etwaige Schließung der Einrichtung verhindern“, sagt Bildungsdirektor Alfred Klampfer.
Außerdem besagt die Verordnung des Bundes, dass grundsätzlich alle externen Personen, die die Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtungen betreten, einen entsprechenden 3G-Nachweis benötigen und eine Maske tragen müssen. Ausgenommen davon sind jene, die die Einrichtung nur kurz betreten – beispielsweise Eltern zum Bringen oder Abholen der Kinder. Kinder bis sechs Jahre brauchen auch keine Maske. Bei längeren Aufenthalten – bei einem Elternabend – ist zusätzlich zum 3G-Nachweis eine Maske zu tragen.
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Quelle: Land OÖ/Tina Gerstmair, Verwendung mit Quellenangabe (1,23 MB).
Bildtext: Bildungsdirektor Alfred Klampfer und LH-Stv.in Mag.a Christine Haberlander