Landeskorrespondenz
(Presseaussendung vom 13.9.2021)
Viele Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher pendeln regelmäßig über die Grenze zu ihrem Arbeitsplatz in Deutschland. Auch während der Coronazeit, weshalb manche auch die Schutzimpfung beim Arbeitgeber bzw. in Deutschland erhalten haben. Damit sie in Österreich ihren Grüne Pass erhalten, muss die Impfung allerdings im Österreichischen E-Impfpass eingetragen werden. Eine Nachtragung mit einem entsprechenden Nachweis einer im Ausland erhaltenen Corona-Schutzimpfung ist grundsätzlich jederzeit möglich, sofern der Impfstoff in Österreich auch anerkannt ist.
Eine solche Nachtragung wird unter anderem von Hausärzten und Hausärztinnen, gegen Verrechnung, vorgenommen. Mitzubringen ist dafür ein qualifizierter Impfnachweis, der alle nötigen Informationen, wie beispielsweise Chargenetikett, Datum der Impfung und die impfende Stelle, den impfenden Arzt enthält.
Der Nachtrag im E-Impfpass bildet die Grundlage für die Ausstellung des Impfzertifikats/grüner Pass. Wenn die Impfung mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff verabreicht wurde und die Impfung in den e-Impfpass eingetragen ist, wird automatisiert ein Impfzertifikat erstellt, welches über www.gesundheit.gv.at abgerufen werden kann.
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