Landeskorrespondenz
Der Straßenverkehr birgt im Herbst und Winter besondere Gefahren für unsere kleinen Fußgängerinnen und Fußgänger. Daher gilt: „Mach dich sichtbar!“
(Presseaussendung vom 21.9.2021)
Zwei Mal im Jahr, im März und September, gibt es jeweils einen Tag, an dem der Tag und die Nacht gleich lang sind. Am morgigen Mittwoch ist es soweit, dass der Tag gleich lang ist, wie die Nacht. Im Anschluss beginnt die dunkle Jahreszeit.
Besonders dann herrscht bei Dunkelheit, Regen, Nebel und schlechter Sicht ein größeres Risiko, im Straßenverkehr zu verunglücken. Im Herbst sind daher Menschen, die zu Fuß, mit dem Rad oder dem Roller unterwegs sind, besonders gefährdet. Das betrifft auch Kinder, die morgens bei schlechten Lichtverhältnissen zur Schule gehen oder rollen. Noch mehr als sonst können sie leicht von Kfz-Lenker/innen übersehen werden, vor allem dann, wenn sie dunkel und unauffällig gekleidet sind.
„Es ist eine Frage des Blickwinkels, denn Kinder haben im Vergleich zu Erwachsenen ein deutlich eingeschränktes Gesichtsfeld. Dadurch können sie Gefahren oft nicht rechtzeitig und im vollen Überblick erkennen. Wenn sie die Scheinwerfer eines Autos sehen, glauben sie, dass sie selbst auch vom Lenker gesehen werden und dieser rechtzeitig reagieren wird. Oft ist das ein Irrglaube“, so LH-Stv. Familienreferent Dr. Manfred Haimbuchner.
„Mit dem Anbruch der kalten Jahreszeit werden die Tage kürzer und die Nächte länger. Das erschwerte Sichtbedingungen für Autofahrer/innen, denn die Fähigkeit des menschlichen Auges, Objekte wahrzunehmen, verringert sich in der Dämmerung auf 20 bis 30 Prozent, bei Dunkelheit auf lediglich fünf. Unter diesen Voraussetzungen steigt das Risiko von Verkehrsunfällen an“, so Infrastruktur-Landesrat Mag. Günther Steinkellner.
Hell gekleidete Fußgänger/innen heben sich deutlich ab. Während eine dunkel gekleidete Person in der Dunkelheit oder bei schlechter Sicht im Abblendlicht vom Autofahrer erst aus 20 bis 30 Metern erkennbar ist, lässt sich eine hell angezogene Person bereits auf eine Entfernung von 40 bis 50 Metern wahrnehmen. Trägt der Fußgänger zusätzlich noch reflektierende Elemente an der Kleidung, kann dieser von der Autofahrerin bzw. vom Autofahrer bereits aus einer Entfernung von 130 bis 160 Metern gesehen werden. Seitens des Familien- und Infrastrukturressorts werden zahlreiche Aktionen durchgeführt, um die Verkehrssicherheit zu steigern.
Neben der jährlichen Verteilung von Sicherheitswarnwesten an Schülerinnen und Schüler gab und gibt es weitere Highlights. Darunter sei beispielsweise die „Mach dich sichtbar“ Stadiontour, bei der Warnwesten mit Vereinslogos unter den Sportfans verteilt werden, oder die gratis Reflektorbänder-Aktion, die auch heuer wieder durchgeführt wird, genannt.
„Je heller und auffälliger man sich zu erkennen gibt, desto besser wird man auch wahrgenommen. Somit wird auch die Möglichkeit der Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker erhöht, rechtzeitig und entsprechend reagieren zu können“, unterstreichen Haimbuchner und Steinkellner abschließend.