Landeskorrespondenz
(Presseaussendung vom 15. Oktober 2021)
In der heutigen Konferenz der Tierschutzreferent/innen der Bundesländer wurden unter anderem ein Verbot des betäubungslosen Kastrierens von Ferkeln sowie der Haltung von Schweinen und Rindern auf Vollspaltböden, die Erhöhung der Strafen für Tierquälerei und die Verhinderung der unwissentlichen Weitergabe von Tieren an Personen mit aufrechtem Tierhaltungsverbot beraten.
"Zum Wohle der Tiere ist es mir sehr wichtig, dass die Zusammenarbeit nicht nur mit dem Bund, sondern auch zwischen den einzelnen Bundesländern gut funktioniert", sagt Tierschutz-Landesrätin Birgit Gerstorfer. „Beim heutigen Treffen haben wir uns gemeinsam über wichtige Tierschutzthemen ausgetauscht und gemeinsame Positionen und Forderungen erarbeitet.“
Gemeinsame Datenbank zu Tierhaltungsverboten
Ein wesentliches Problem im Vollzug des Tierschutzgesetzes ist das Fehlen einer bundesländerübergreifenden Datenbank zur Erfassung von aufrechten Tierhaltungsverboten. Gerade dann, wenn Personen mit einem Tierhaltungsverbot in andere Bundesländer verziehen kann es vorkommen, dass die neue Wohnsitz-Behörde nicht vom Verbot informiert ist. Das zuständige Ministerium wurde heute aufgefordert, die rechtlichen Voraussetzungen zur Implementierung einer solchen Datenbank zu schaffen.
Verbot der Schweinehaltung auf Vollspaltböden
Ein weiteres wichtiges Thema der heutigen Konferenz war das Verbot der Haltung von Schweinen und Rindern auf Vollspaltböden. Für Tierschutz-Landesrätin Birgit Gerstorfer ist klar: „Die heutige Beschlussfassung nach der Erarbeitung eines langfristigen Konzeptes ist mir schlicht zu weich: Die Tatsache, dass Vollspaltböden unnötiges Tierleid verursachen, ist nicht strittig. Mit entsprechenden Förderungen für die Landwirtinnen und Landwirte stehe ich dafür ein, dass das Verbot rasch verankert und umgesetzt wird“.