Landeskorrespondenz
(Presseaussendung vom 28. Oktober 2021)
Ausreise-Testpflicht ab Freitag, 29.10. 00:00 Uhr in Kraft
Für den Bezirk Freistadt tritt ab Freitag, 29.10. 00:00 Uhr der Hochinzidenzerlass des Bundes in Kraft.
Der Bezirk Freistadt liegt mit seiner gemittelten 7-Tages-Inzidenz von 503,8 über der durch den Erlass definierten Grenze von 500
Für alle Personen, die den Bezirk Freistadt verlassen wollen, gilt daher – unabhängig von ihrem Wohnsitz und der Aufenthaltsdauer im Bezirk – eine Ausreise-Testpflicht.
Diese Maßnahme ist so lange beizubehalten, bis die 7-Tages-Inzidenz wieder unter 400 sinkt. Ein einmaliges Unterschreiten ist dafür ausreichend. Sollte die Impfquote im Bezirk auf 60 Prozent der Gesamtbevölkerung steigen, kann die Ausreise-Testpflicht schon bei Unterschreiten eines Grenzwertes von 500 beendet werden.
In enger Abstimmung mit den Bezirksverwaltungsbehörden vor Ort, der Landespolizeidirektion und dem Österreichischen Bundesheer werden nun die Ausreisetestpflichten umgesetzt, um das Infektionsgeschehen in den Regionen möglichst rasch und effektiv einzudämmen und zu verhindern, dass auch in anderen Regionen die Infektionszahlen stark ansteigen.
Als Nachweis gilt laut Bundes-Erlass ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf oder ein negativer Antigen-Test, nicht älter als 24 Stunden. Falls erforderlich, werden seitens des Landes zusätzliche Testkapazitäten eingerichtet.
Ausgenommen sind unter anderem Geimpfte und Genesene
Von der Testverpflichtung ausgenommen sind alle, die bereits mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 vollimmunisiert wurden sowie genesene Personen mit zumindest einer COVID-19-Teilimpfung nach Verstreichen der in der Oö. Hochinzidenzverordnungen der betroffenen Bezirke definierten Zeitfenster.
Darüber hinaus sind Genesene innerhalb von 180 Tage nach überstandener Infektion mit SARS-CoV-2 von der Testverpflichtung ausgenommen, sofern sie einen entsprechenden Genesungsnachweis oder ein ärztliches Attest über die molekularbiologisch bestätigte Infektion mit SARS-CoV-2 vorlegen können.
Die Oö. Hochinzidenzverordnungen des Bezirks Freistadt definiert außerdem, so wie auch im Bezirk Braunau, Ausnahmen von den Ausreisekontrollen, worunter beispielsweise auch Einsatzkräfte im Einsatz fallen.
Weiters gilt die Ausreise-Testverpflichtung unter anderem nicht:
• für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr
• zur Versorgung mit Grundgütern des täglichen Lebens und zur Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen
• zur Wahrnehmung von unaufschiebbaren behördlichen oder gerichtlichen Wegen sowie Fahrten im Rahmen des Strafvollzugs
• Für Kinder, Schülerinnen und Schüler, die Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen zum Zweck der Teilnahme am Unterricht besuchen
• Für Personen, die Kinder zu und von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schülerinnen und Schüler zu und von Schulen transportieren, ausschließlich zum Zweck dieses Transports
Umfassende Impfangebote im betroffenen Bezirk
Für die Corona-Schutzimpfung stehen in den Bezirken zahlreiche Möglichkeiten bereit: Neben den Hausärztinnen und Hausärzten sind das die Impfstraßen des Landes OÖ, die Pop-Up-Impfstellen zum anmeldefreien Impfen, sowie die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, die auch ordinationsfremden Patientinnen und Patienten einen niederschwelligen Zugang zu Impfungen anbieten.
Ordination |
Straße |
Ordination Dr. Christian Steininger |
Hauptplatz 16 |
Ordination Dr. Gerhard Doppler |
Zemannstraße 2 |
Ordination Dr. Marion Andrea Csanady |
Lederertal 4 |
Ordination Dr. Silvia Haunschmidt-Ehn |
Pflanzlstraße 7 |
Ordination Mag. Dr. Peter Wienerroither |
Hauptplatz 16 |
Ordination Dr. Maria Anna Lindner |
Ringstraße 5 |
Ordination Dr. Florian Radler |
Kirchenfeld 2 |
Ordination Dr. Josef Schützenberger |
Schulstraße 32 |
Dr. Lindner-Raffaseder u. Dr. Gratzl OG, Gruppenpraxis f. Allgemeinmedizin |
Oswalderstraße 21 |
Ordination Dr. Roland Alois Stöger, MSc |
Marktplatz 2 |
Ordination Dr. Georg Witzmann |
Salzstrasse 27 |
Ordination Dr. Erich Weitersberger |
Dorfstraße 19 |
Ordination Dr. Martina Langthallner-Heinzl |
Gutauer Straße 42 |
Ordination Dr. Thomas Scherg-Kurmes |
Bahnhofstraße 69 |
Dr. Raffetseder & Dr. Dedl, Gruppenpraxis für Allgemeinmedizin |
Schulstraße 4 |
Dr. Holzhaider & Dr. Eichler OG, Gruppenpraxis für Allgemeinmedizin |
Graben 6 |
Ordination Dr. Bernhard Wild |
Sonnenhang 4/2 |
Ordination Dr. Tassilo Dückelmann |
Markt 1 |
Ordination Dr. Karin Mittendorfer |
Markt Unterweißenbach 5 |
Ordination Dr. Nicole Steigersdorfer |
Waldburg 87 |
Ordination Dr. Andreas Schmid |
Hauptstraße 29 |
Informationen und Kontakte zu den Impfungen im niedergelassenen Bereich: www.aekooe.at/patienten/covid-19-impfordinationen
Alle aktuellen Impfangebote finden sich unter www.ooe-impft.at
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