Landeskorrespondenz
(Presseaussendung vom 1. November 2021)
Ausreise-Testpflicht ab Dienstag, 02.11., 00:00 Uhr in Kraft
Für die Bezirke Perg, Steyr-Land und Vöcklabruck tritt ab Dienstag, 02.11., 00:00 Uhr der Hochinzidenzerlass des Bundes in Kraft. Für alle Personen, die die genannten Bezirke verlassen wollen, gilt daher eine Ausreise-Testpflicht – unabhängig von ihrem Wohnsitz und der Aufenthaltsdauer im Bezirk. Eine Ausreise-Testpflicht gilt bereits auch für die Bezirke Braunau, Freistadt, Gmunden und Grieskirchen.
• Der Bezirk Perg liegt mit seiner gemittelten 7-Tages-Inzidenz von 520,3 über der durch den Erlass definierten Grenze von 500.
• Der Bezirk Steyr-Land liegt mit seiner gemittelten 7-Tages-Inzidenz von 521,6 über der durch den Erlass definierten Grenze von 500.
• Der Bezirk Vöcklabruck liegt mit seiner gemittelten 7-Tages-Inzidenz von 545,7 über der durch den Erlass definierten Grenze von 500.
• Auch die Bezirke Braunau, Freistadt, Gmunden und Grieskirchen, für die schon bisher eine Ausreise-Testpflicht gilt, liegen nach wie vor über ihren jeweiligen Grenzen bei der gemittelten 7-Tages-Inzidenz.
In enger Abstimmung mit den Bezirksverwaltungsbehörden vor Ort, der Landespolizeidirektion und dem Österreichischen Bundesheer wird es daher zu punktuellen Ausreisekontrollen kommen, um das Infektionsgeschehen in den Regionen möglichst rasch und effektiv einzudämmen und zu verhindern, dass auch in anderen Regionen die Infektionszahlen stark ansteigen.
Als Nachweis gilt laut Bundes-Erlass ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf oder ein negativer Antigen-Test, nicht älter als 24 Stunden. Falls erforderlich, werden seitens des Landes zusätzliche Testkapazitäten eingerichtet.
Alle Testmöglichkeiten finden Sie auf: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/246667.htm
Ausgenommen sind unter anderem Geimpfte und Genesene
Von der Testverpflichtung ausgenommen sind alle, die bereits mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 vollimmunisiert wurden, sowie genesene Personen mit zumindest einer COVID-19-Teilimpfung nach Verstreichen der in den Oö. Hochinzidenzverordnungen der betroffenen Bezirke definierten Zeitfenster.
Darüber hinaus sind Genesene innerhalb von 180 Tagen nach überstandener Infektion mit SARS-CoV-2 von der Testverpflichtung ausgenommen, sofern sie einen entsprechenden Genesungsnachweis oder ein ärztliches Attest über die molekularbiologisch bestätigte Infektion mit SARS-CoV-2 vorlegen können.
Die Oö. Hochinzidenzverordnungen definieren außerdem Ausnahmen von den punktuellen Ausreisekontrollen, worunter beispielsweise auch Einsatzkräfte im Einsatz fallen.
Weiters gilt die Ausreise-Testverpflichtung unter anderem nicht:
• für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr
• zur Versorgung mit Grundgütern des täglichen Lebens und zur Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen
• zur Wahrnehmung von unaufschiebbaren behördlichen oder gerichtlichen Wegen sowie Fahrten im Rahmen des Strafvollzugs
• Für Kinder, Schülerinnen und Schüler, die Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen zum Zweck der Teilnahme am Unterricht besuchen
• Für Personen, die Kinder zu und von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schülerinnen und Schüler zu und von Schulen transportieren, ausschließlich zum Zweck dieses Transports
Umfassende Impfangebote
Für die Corona-Schutzimpfung stehen in den Bezirken zahlreiche Möglichkeiten bereit: Neben den Hausärztinnen und Hausärzten sind das die Impfstraßen des Landes OÖ, die Pop-Up-Impfstellen zum anmeldefreien Impfen, sowie die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, die auch ordinationsfremden Patientinnen und Patienten einen niederschwelligen Zugang zu Impfungen anbieten.
Informationen und Kontakte zu den Impfungen im niedergelassenen Bereich: www.aekooe.at/patienten/covid-19-impfordinationen
Alle aktuellen Impfangebote finden sich auf www.ooe-impft.at
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