Landesrat Achleitner: Verschärfte Corona-Schutzmaßnahmen – Unterstützung für betroffene Betriebe steht bereit

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 12. November 2021) 

Wirtschafts-Landesrat Markus Achleitner: „ bietet Hilfe für Betreiber von Gastro-Ständen auf Adventmärkten – eigene Service-Hotline für die Nachtgastronomie – Corona-Kurzarbeit und Verlustersatz des Bundes weiter gültig, Ausfallsbonus sollte wieder eingeführt werden“

„Die heute angekündigte Verschärfung der Corona-Schutzmaßnahmen in Oberösterreich ist alternativlos - jetzt muss alles dafür getan werden, den Anstieg der Infektionszahlen einzubremsen und so eine Überforderung der Gesundheitsversorgung zu verhindern. Zugleich gilt es, die Betriebe, die von den Verschärfungen bzw. den Auswirkungen davon betroffen sind, rasch zu helfen. Es stehen dafür seitens des Bundes sowohl die Corona-Kurzarbeit Phase 5 als auch der Verlustersatz zur Verfügung. Zugleich fordern wir vom Bund die Wiedereinführung des Ausfallsbonus“, erklärt Wirtschafts-Landesrat Markus Achleitner. „Für die Betreiber von Gastronomieständen auf Adventmärkten, die jetzt keine Speisen und Getränke ausschenken dürfen, wird das Land eine eigene Hilfe anbieten, sollten sie keine Bundesförderung in Anspruch nehmen können. Für die besonders betroffene Nachtgastronomie wird eine Servicehotline eingerichtet, die über Unterstützungen zur Bewältigung der verordneten Schließung informiert“, kündigt Landesrat Achleitner an.

„Die Corona-Kurzarbeit hat sich in der Pandemie als besonders wirksam erwiesen. Derzeit gilt die Phase 5 der Corona-Kurzarbeit, die voraussichtlich noch bis 30. Juni 2022 läuft und für jeweils maximal sechs Monate beantragt werden kann. Besonders betroffene Betriebe erhalten bis maximal 31.12.2021 weiterhin ungekürzte Beihilfe von 100 % bei einer Mindestarbeitszeit von 30 %, mit Unterschreitungsmöglichkeit“, erläutert Landesrat Achleitner.

„Bis 31.12.2021 gilt auch der Verlustersatz des Bundes, also 70 % Zuschuss gemessen am errechneten Verlust, für kleine und Kleinst-Unternehmen gibt es sogar 90 %“, so Landesrat Achleitner. 

„Bereits ausgelaufen ist der Ausfallsbonus des Bundes, bei dem 15 % des Umsatzentfalls als Bonus an die betroffenen Branchen ausbezahlt worden sind. Hier setzen wir uns beim Bund vehement für eine Wiedereinführung ein, denn das würde für die Betriebe, die von der Verschärfung der Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffen sind, eine wichtige Unterstützung bedeuten“, unterstreicht Landesrat Achleitner.

„Das Land springt aber auch dort ein, wo die Bundeshilfe nicht greift: Daher wird es für die Betreiber von Gastronomieständen auf Adventmärkten, die nun keine Getränke und Speisen ausschenken dürfen, eine Soforthilfe geben – für den Fall, dass sie keine Bundesförderungen in Anspruch nehmen können. Konkret werden vom Land 50 % der Fixkosten, maximal 15.000 Euro, ersetzt. Zu den Fixkosten zählen unter anderem Stand- und Raummieten oder der Ankauf von verderblichen Lebensmitteln“, erläutert Landesrat Achleitner.

„Während die Gastronomie weiterhin offen bleibt, muss die Nachtgastronomie für zumindest die kommenden drei Wochen geschlossen bleiben. Sofern die Lage sich wieder deutlich verbessert, soll ab 6. Dezember die Nachtgastronomie unter der 2G-Regel wieder öffnen dürfen. Für diese besonders betroffene Branche wird es eine eigene Service-Hotline geben. Telefonisch unter 0800 44 99 66 oder per Mail unter standort@biz-up.at können sich Betriebe über Unterstützungsmöglichkeiten in ihrer schwierigen Situation informieren“, hebt Wirtschafts-Landesrat Markus Achleitner hervor.