Bundesweiter Lockdown – Schulen bleiben für alle offen

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 21. November 2021) 

Die Bundesregierung hat am 19. November 2021 unter anderem einen bundesweiten Lockdown für die kommenden Wochen – geltend ab Montag, 22. November 2021, verlautbart. Auch im Schulbetrieb werden die Maßnahmen für einen sicheren Schulbetrieb intensiviert – ABER: Die Schulen bleiben geöffnet, für alle, die sie brauchen.


„Die Schulen werden für alle, die sie benötigen, offen bleiben. An allen Standorten wird weiterhin regelmäßig getestet, zusätzlich werden noch weitere verschärfende Maßnahmen umgesetzt, um einen sicheren Schulbetrieb gewährleisten zu können. All jene Kinder, die zuhause betreut werden können, benötigen nur eine Entschuldigung seitens der Erziehungsberechtigten. Ich bedanke mich bei allen, die dies mittragen und hier Verständnis zeigen“, so Bildungsdirektor Alfred Klampfer zur Umsetzung.

Wie sieht der Schulbetrieb ab Montag laut den Vorgaben des Bildungsministeriums aus?
Für alle an der Schule anwesenden Schülerinnen und Schüler findet regulärer Präsenzunterricht nach Stundenplan statt. Für Eltern / Erziehungsberechtige gibt es jedoch die Möglichkeit, ihre Kinder zu Hause zu lassen. Diese Schülerinnen und Schüler informieren sich bei ihren Lehrkräften über den zu lernenden Stoff.


Sollten Eltern ihre Kinder zu Hause betreuen wollen, wird ersucht, dies der Schulleitung oder der klassenführenden Lehrkraft zu melden. Das Fernbleiben vom Unterricht kann auch tageweise erfolgen.


„Sie als Eltern kennen Ihr Kind am besten. Sollte es beim Lernen zuhause Probleme geben, besteht jederzeit die Möglichkeit, wieder in die Schule zu gehen“, erläutert Klampfer. „Die Schule wird mit allen Schülerinnen und Schülern bzw. deren Eltern oder Erziehungsberechtigten Kontakt aufnehmen und informieren, welche Maßnahmen umgesetzt werden, damit auch jene Kinder und Jugendliche den Lernstoff erarbeiten können, die während des Lockdowns zu Hause bleiben. Die organisatorische Umsetzung obliegt hier dem Standort selbst“, sagt Klampfer und erklärt weiter: „Das Alter der Schülerinnen und Schüler sowie die Voraussetzungen am Schulstandort werden entscheidende Rollen bei
der Umsetzung des Lehrbetriebs in den nächsten Wochen spielen. Haben Sie Vertrauen in die Professionalität Ihrer Schule, sie wird hier die richtigen Entscheidungen treffen“.


Für alle Schülerinnen und Schüler in den Schulen gilt in allen Schulstufen eine Maskenpflicht auch während des Unterrichts. Jugendliche der Sekundarstufe II sowie das Lehr- und Verwaltungspersonal müssen eine FFP2-Maske tragen, Schüler/innen bis zur achten Schulstufe einen Mund-Nasenschutz. Die Lehrerinnen und Lehrer sind angehalten für ausreichend Maskenpausen zu sorgen. Zusätzlich werden auch weiterhin während der Zeit des Lockdowns alle ungeimpften sowie geimpften Schülerinnen und Schüler getestet.


„Mit der Entscheidung, die Schulen sowie Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtungen für alle offen zu halten, sollen die Eltern entlastet werden. Ich bitte aber auch alle jene, denen es möglich ist, ihre Kinder zuhause zu betreuen, dies auch zu tun. Die Schulleitungen und Lehrkräfte werden die Eltern über die weitere Vorgehensweisen unterrichten und sie zeitnah über alles informieren“, so Klampfer abschließend.