Landeskorrespondenz
(Presseaussendung vom 2.1.2022)
Gestern am 1. Jänner 2022 ist das novellierte Wettbewerbs- und Nahversorgungsgesetz in Kraft getreten. „Ein stiller Akt mit weitreichendem Echo in der Lebensmittel-Branche“, meint Agrar-Landesrätin Michaela Langer-Weninger und führt aus: „Endlich gibt es ein Gesetz, das die unlauteren Geschäftspraktiken der Handelsriesen gegenüber ihren Lieferanten, unter Strafe stellt. Dem Preiskampf am Rücken der Bäuerinnen und Bauern wie auch anderer kleiner Produzenten wird damit ein Riegel vorgeschoben. Ein wichtiger und richtiger Schritt in eine Zukunft mit fairen Marktverhältnissen und angemessenen Erzeugerpreisen.“
Schutz kleiner Akteure
Grundlage für die Gesetzesänderung ist die auf EU-Ebene beschlossene Richtlinie gegen „unfair trading practices“, kurz UTP-Richtlinie. Sie wurde im Zuge der österreichischen Ratspräsidentschaft 2019 initiiert und gelangt jetzt durch die nationale Umsetzung in den Mitgliedstaaten zur Anwendung.
Als tatbestandliches Handeln im Rahmen des Wettbewerbs- und Nahversorgungsgesetzes zählt etwa die kurzfristige Stornierung von Bestellung verderblicher Lebensmittel, der Zahlungsverzug über 30 Tage bei verderblichen bzw. 60 Tagen bei anderen Lebensmitteln, die Verweigerung eines schriftlichen Vertrages oder die einseitige Änderung der Lieferbedingungen gegenüber des Lieferanten.
Bislang waren solche Praktiken durchaus Usus. Möglich macht es die marktbeherrschende Stellung dreier Handelskonzerne, die zusammen drei Viertel des heimischen Lebensmittelmarktes beherrschen. Mit der Umsetzung der UTP-Richtlinie gibt es nun eine Handhabe gegen diese zum Teil missbräuchlich eingesetzte Marktdominanz. Als Strafrahmen für Gesetzesverletzungen normiert das Wettbewerbs- und Nahversorgungsgesetz Geldbußen von bis zu einer halben Million Euro.
Eigene Beschwerdestelle
Eine eigens eingerichtete Ombudsstelle, bei der Produzenten unbürokratisch und anonym ihre Beschwerden einreichen können, erleichtert zudem das Vorgehen. „Viele Bäuerinnen und Bauern fürchten Repressalien wie das Auslisten ihrer Produkte, wenn sie sich auflehnen oder zur Wehr setzen. Durch die neu eingerichtete Ombudsstelle wird ein unabhängiges und weisungsfreies Organ zwischengeschaltet, das einem begründeten Verdacht nachgeht und die Sanktionierung unfairer Praktiken in die Wege leitet“, erklärt Langer Weninger. Aufnehmen wird die Beschwerdestelle ihre Arbeit mit 1. März 2022. Die Landesrätin meint abschließend: „Eine wichtige Maßnahme zu mehr Fairness am Lebensmittelmarkt.“
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Quelle: Land OÖ/Hasl bzw. Hermann Wakolbinger, Verwendung mit Quellenangabe (1,62 MB).
Bildtext: Agrar-Landesrätin Michaela Langer-Weninger begrüßt die neuen Sanktionsmöglichkeiten gegen unlautere Geschäftspraktiken.