Landeskorrespondenz
(Presseaussendung vom 21. Jänner 2022)
„Die Umwidmung zur Ermöglichung des Betriebsbaugebietes Ehrenfeld II erfolgte durch die Gemeinde Ohlsdorf als Widmungsbehörde bereits im Jänner 2020 und ist seitdem rechtskräftig. Grundlage dafür war eine Interessensabwägung durch die Gemeinde, bei der folgende Gründe den Ausschlag für den Widmungsbeschluss durch den Gemeinderat gegeben haben: Es handelt sich um eine Erweiterung des bereits bestehenden Betriebsbaugebietes Ehrenfeld I mit entsprechender verkehrsmäßiger Aufschließung und insbesondere einem direkten Anschluss an die Westautobahn. Weiters wurde für die für das Projekt erforderlichen Rodungen eine Ersatzaufforstung im Umfang der eineinhalbfachen Fläche vorgeschrieben. Und durch die Erweiterung des Betriebsbaugebietes werden auch hunderte zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen. Die Abteilung Raumordnung des Landes OÖ hat als Aufsichtsbehörde geprüft, ob diese Interessensabwägung der Gemeinde rechtlich korrekt war. Es wurde festgestellt, dass dies der Fall war, daher wurde die Umwidmung auch genehmigt“, stellt Wirtschafts- und Raumordnungs-Landesrat Markus Achleitner zu den geäußerten Kritikpunkten an dieser Umwidmung fest.
„Es hat im Widmungsverfahren anfangs verschiedene Stellungnahmen hinsichtlich erforderlicher Nachbesserungen des Projektes gegeben, die seitens der Aufsichtsbehörde der Gemeinde mitgeteilt und dann auch umgesetzt worden sind. Zuletzt hat es seitens der Aufsichtsbehörde hinsichtlich der kritischen Stellungnahme betreffend der Rodung die Vorgabe gegeben, die eineinhalbfache Fläche als Kompensation aufzuforsten. Dies wurde vom Projektwerber zugesagt und damit waren die ursprünglichen Versagungsgründe entkräftet und die Umwidmung somit durch die Aufsichtsbehörde genehmigungsfähig“, so Landesrat Achleitner weiters.