Quelle: Robert Maybach
Aufgaben des Landeshauptmannes
- Vorstand des Amtes der Landesregierung
- Aufsicht über Landesamtsdirektor (Leitung innerer Dienst)
- Geschäftseinteilung des Amtes der Landesregierung (Aufbauorganisation);
Zustimmung der Landes- und Bundesregierung erforderlich - Bestellt Abteilungsleiterinnen bzw. Abteilungsleiter
(und Abteilungsgruppenleiterinnen bzw. Abteilungsgruppenleiter)
und Bezirkshauptleute