Landeskorrespondenz
(Presseaussendung vom 16. Februar 2022)
Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Die Gewinnung dieser unverzichtbaren Ressource erfolgt in Oberösterreich ausschließlich aus Grundwasser über Brunnen oder Quellen. In der Regel ohne kostspielige Aufbereitungsmaßnahmen.
Die Trinkwasserversorgung der oberösterreichischen Bevölkerung wird dabei vielfach über ortsnahe, kleinräumige Versorgungsstrukturen der Gemeinden oder Wassergenossenschaften sichergestellt. Rund die Hälfte der Gemeinden bezieht das Trinkwasser ausschließlich aus dem eigenen Gemeindegebiet. In größeren Versorgungsgebieten bzw. im Bereich von größeren Städten wird die Wasserversorgung überwiegend durch Wasserverbände und große Wasserversorgungsunternehmen sichergestellt. Etwa 17 Prozent der Bevölkerung versorgen sich nach wie vor über Hausbrunnen und eigene Quellen. „Wasser ist unser aller zentrale Lebensgrundlage. Der Schutz unserer Trinkwasserversorgung, der Erhalt sauberer und unverbauter Gewässer und der Schutz unserer Flüsse und Seen ist eine Verantwortung, die wir den zukünftigen Generationen gegenüber haben. Daher bedanke ich mich bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die mit großem Engagement an der Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofes arbeiten und einen weiteren großen Beitrag zu einer effizienten, nachhaltigen und klimafitten Trinkwasserversorgung leisten“, so der für die Wasseragenden zuständige Umwelt- und Klima-Landesrat Stefan Kaineder, der sich auch beim Landesrechnungshof für den wertvollen externen Blick auf die Wasserversorgung in OÖ bedankt.
Der Landesrechnungshof hat in seiner Initiativprüfung „Wasserversorgung in Oberösterreich“ sieben zentrale Empfehlungen für die gesicherte und nachhaltige Wasserversorgung in OÖ ausgesprochen. Die Umsetzung der Empfehlungen wurde nun durch die Folgeprüfung des Landesrechnungshofs kontrolliert:
Wie empfohlen, wurde der Oö. Trinkwassernotversorgungsrahmenplan überarbeitet und befindet sich aktuell in der finalen Abstimmung. Dieser gibt nun einen Überblick über die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen und eine klare Aufgabenverteilung. Außerdem wird damit der strategische Überbau gebildet, der die Gemeinden und Wasserversorger bei den Detailplanungen zur Trinkwassernotversorgung unterstützt.
Zur Unterstützung der Gemeinden bei der geordneten Entwicklung ihrer Trinkwasser¬versorgung wurde vom Land OÖ. das Planungsinstrument „Trinkwasserversorgungs¬konzepte“ erarbeitet. Die Erstellung dieser Konzepte in den Gemeinden wird weiter forciert, um Gemeinden und Wasserversorger bei der Errichtung einer gemeinsamen und qualitätsgesicherten Trinkwasserversorgung zu unterstützen.
Der im Jahr 2019 initiierte „Sondertopf Trockenheit“ wird nun langfristig fortgesetzt und dauerhaft in der Förderrichtlinie berücksichtigt. Damit ist sichergestellt, dass Maßnahmen zur Verbesserung der Trinkwasserversorgung bei Trockenheit dauerhaft gefördert werden können.
Die Unterstützung der Wassergenossenschaften durch die Geschäftsstelle der OÖ WASSER Genossenschaftsverband und die Beratungsstelle Oö. Wasser wurde ihrer Aufbau- und Ablauforganisation evaluiert und in Richtung Erfüllung der strategischen Zielsetzungen hinterfragt. Verbesserungen im Außenauftritt und in der Abgrenzung der Aufgaben wurden aufgegriffen und sind bereits in Umsetzung.
Der Landesrechnungshof sieht bei den Hausbrunnen massive Mängel, wie auch die jährlichen Auswertungen der Landesaktion „Für unser Trinkwasser unterwegs“ durch die Beratungsstelle Oö. Wasser der Abteilung Wasserwirtschaft zeigt (https://www.land-oberoesterreich.gv.at/Mediendateien/Formulare/Dokumente%20UWD%20Abt_WW/Bericht%20Laborbus%201991%20bis%202021.pdf). Erste Schritte wurden gesetzt, um eine rechtlich verbindliche Qualitätssicherung bei Hausbrunnen im Sinne der Volksgesundheit umzusetzen.
Die Wasserwirtschaft versucht zusätzlich durch die Aktion „Für unser Trinkwasser unterwegs“ und durch entsprechende Bewusstseinsbildung wichtige Aufklärungsarbeit zu leisten. Weiterhin oberstes Ziel im Sinne der Versorgungssicherheit und Gesundheit ist es, den Anschlussgrad an öffentliche Wasserversorgungsanlagen zu erhöhen.
Auch die Empfehlung, das Berichtswesen über die wirtschaftliche Aufsicht über die Wasserversorgungsverbände zu standardisieren, befindet sich in Umsetzung.
Die Empfehlung des Landesrechnungshofes, die Regelungen zu den Mindestgebühren zu überarbeiten, konnte aufgrund der COVID-19 Pandemie vom dafür zuständigen Gemeinderessort (IKD) bisher noch nicht umgesetzt werden.
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