Landeskorrespondenz
(Presseaussendung vom 2. März 2022)
Fördermittelvereinbarung für Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen zwischen Bund und Ländern läuft im August aus
Zukunftsinvestitionen in die Kinderbildung- und -betreuung müssen sichergestellt sein. Mit dem Auslaufen der 15a B-VG-Vereinbarung im August fordert Bildungsreferentin LH-Stellvertreterin Mag.a Christine Haberlander zügige Verhandlungen, da die Länder, Gemeinden und die Träger der jeweiligen Einrichtungen eine möglichst zeitnahe Planungs- und Finanzierungssicherheit für das kommende Kindergartenjahr benötigen.
Die 15a B-VG-Vereinbarung über die Elementarpädagogik zwischen Bund und Ländern sieht vor, dass der Bund Investitionen in die Kinderbildung- und -betreuung, für die die Länder zuständig sind, unterstützt – genauer gesagt regelt die 15a B-VG-Vereinbarung den Umgang und die Bedingungen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Zweckzuschüsse. Diese stellen zusätzliche finanzielle Mittel dar, die der Bund den Ländern zur Verfügung stellt. Mit der Vereinbarung gehen Bund und Länder den gemeinsamen Weg, um die besten Voraussetzungen für die Jüngsten im Land zu schaffen, den Ausbau des Angebots voranzutreiben und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen.
„Für eine gute Planungsperspektive ist es neben möglichst zügigen Verhandlungen auch erforderlich, dass die Laufzeit der neuen Vereinbarung mindestens vier Jahre beträgt. Ich fordere zudem aufgrund der erheblichen Kostensteigerungen der vergangenen Jahre eine deutliche Erhöhung der finanziellen Mittel des Bundes. Diesbezüglich wird auch auf Seite 170 des Regierungsprogramms der Bundesregierung 2020-2024 hingewiesen, wonach ‚der Zweckzuschuss in der 15a-Vereinbarung in der Elementarpädagogik ab dem Kindergartenjahr 2020/21 wesentlich erhöht wird‘“, betont Bildungsreferentin LH-Stellvertreterin Christine Haberlander und führt weiter aus: „Neben dem zweifelsfrei weiterhin wichtigen und notwendigen quantitativen Ausbau des Kinderbildungs- und -betreuungsangebots müssen auch Fördermittel für die Steigerung der Qualität und die Attraktivierung des Berufsfelds zur Verfügung stehen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund des aktuellen Personalmangels und dem Ziel, mehr Berufseinsteigerinnen und -einsteiger sowie Rückkehrerinnen und Rückkehrer für das Berufsfeld der Elementarpädagogik gewinnen zu können.“