Landesrat Achleitner: Wasserkraft als Säule der Energiewende braucht Beschleunigung statt Hürden

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 11. März 2022) 

Wirtschafts- und Energie-Landesrat Markus Achleitner: „Gehe davon aus, dass oö. Wasserkraftwerke auf rechtsgültiger Basis errichtet worden sind – Befristung von UVP-Verfahren soll Ausbau erneuerbarer Energien erleichtern“

„Gerade angesichts der weltpolitischen Lage, der explodierenden Energiepreise und der Abhängigkeit von russischem Gas ist es umso wichtiger, dass Oberösterreich aktuell bereits in der Lage ist, ca. 84 % des Stromverbrauchs aus erneuerbaren Energien zu erzeugen. Die rund 900 wasserrechtlich erfassten Wasserkraftanlagen in Oberösterreich erzeugen 72 % des oberösterreichischen Stromverbrauchs und tragen so wesentlich zur Versorgungssicherheit in unserem Bundesland bei. Die Wasserkraft ist damit eine Säule der Energiewende und deren Ausbau sollte deshalb weiter beschleunigt werden anstatt unnötige Hürden aufzubauen“, stellt Wirtschafts- und Energie-Landesrat Markus Achleitner zur aktuellen Debatte um möglicherweise fehlende Genehmigungen für Wasserkraftwerke in Oberösterreich fest. „Ich gehe jedenfalls davon aus, dass die Wasserkraftwerke in unserem Bundesland auf der Basis rechtsgültiger Bescheide errichtet worden sind. Anstatt nachträglich irgendwelche Beschränkungen aufzuerlegen, sollte vielmehr gemeinsames Ziel sein, das Repowering bestehender Wasserkraftanlagen zu beschleunigen und zu erleichtern. Ein wichtiger Schritt dazu wäre die zeitliche Befristung von UVP-Verfahren auf maximal zwei Jahre“, unterstreicht Landesrat Achleitner.

„Die aktuellen Entwicklungen rund um den schrecklichen Krieg in der Ukraine führen uns eindringlich vor Augen, dass wir die Energiewende mit dem Ersatz fossiler Energien durch heimische erneuerbare Energieträger nicht nur im Hinblick auf den Klimaschutz, sondern auch zur Verringerung der Abhängigkeit von Energieimporten aus dem Ausland vorantreiben sollten“, so Landesrat Achleitner. „Derzeit ist es aber so, dass der Ausbau von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energieträger durch überlange Genehmigungsverfahren unnötig gebremst wird. Daher gibt es die klare Forderung an den Bund, die UVP-Verfahren auf maximal zwei Jahre zu beschränken. Diese Limitierung soll mit der Festlegung konkreter zeitlicher Blöcke verknüpft werden, in denen die einzelnen Verfahrensschritte – wie Vorprüfung, Einbringung von Einwendungen, mündliche Verhandlung und Bescheiderstellung – erfolgen sollen“, bekräftigt Landesrat Achleitner.

In diesem Zusammenhang erneuert Landesrat Achleitner auch die Forderung an die Klimaschutz-Ministerin, endlich Tempo bei der Umsetzung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes zu machen: „Vor allem die Investitionszuschuss-Verordnung soll so rasch als möglich erlassen werden, um die Förderung der Errichtung erneuerbarer Energieanlagen auf Schiene zu bringen. Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz ist bereits  im Juli des Vorjahres beschlossen worden, auf die dazu gehörigen Verordnungen warten wir großteils noch immer“, hebt Wirtschafts- und Energie-Landesrat Markus Achleitner hervor.
 

 

Bilder zum Download

Wirtschafts- und Energie-Landesrat Markus Achleitner stützt sich an einer Mauer ab; rechts daneben ist das Wasserkraftwerk Marchtrenk zu sehen. Quelle: Mario Riener, Verwendung mit Quellenangabe (1,37 MB).

Bildtext: Wirtschafts- und Energie-Landesrat Markus Achleitner vor dem Wasserkraftwerk Marchtrenk.

Wirtschafts- und Energie-Landesrat Markus Achleitner steht vor dem Wasserkraftwerk Marchtrenk. Quelle: Mario Riener, Verwendung mit Quellenangabe (1,43 MB).

Bildtext: Wirtschafts- und Energie-Landesrat Markus Achleitner vor dem Wasserkraftwerk Marchtrenk.