Landeskorrespondenz
(Presseaussendung vom 6. April 2022)
In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Länder. Dennoch waren die Bundesländer in den vergangenen Jahren bemüht, die Jugendschutz-Bestimmungen zu harmonisieren, um für nachvollziehbare und einheitliche Regelungen zu sorgen. Die große Ausnahme bildet dabei das Bundesland Oberösterreich: Im Gegensatz zu allen anderen Bundesländern sieht das Oö. Jugendschutzgesetz für die 14 bis 15-Jährigen eine maximale Ausgehzeit von 24.00 Uhr statt von 01.00 Uhr vor.
„Diese von allen anderen Bundesländern abweichende Regelung stiftet unnötig Verwirrung bei jungen Menschen. Gerade in Grenzregionen ist es aus Sicht der Jugendlichen nicht nachvollziehbar, dass es hier unterschiedliche Regelungen gibt. Auch Jugendschutz-Beraterinnen und -Berater sind der Meinung, dass ein Angleichen der Ausgehzeiten sehr wichtig und längst überfällig ist. Das derzeitige Oö. Jugendschutzgesetz tritt mit Ende des Jahres 2023 außer Kraft. Als seit Oktober 2021 für dieses Gesetz zuständige Landesrätin habe ich schon heuer mit den Vorarbeiten für die Neufassung der gesetzlichen Regelungen begonnen. Die Harmonisierung der Ausgehzeiten bildet dabei einen wichtigen Punkt“, erläutert Landesrätin Birgit Gerstorfer.
Die Regelung der Ausgehzeiten bedeuten nicht, dass Jugendliche einen Rechtsanspruch darauf haben, den im Gesetz angegebenen Zeitrahmen auszuschöpfen. Die vom Gesetzgeber vorgesehen Zeiten sind als Richtwerte für bestimmte Altersgruppen zu verstehen. Eltern und Erziehungsberechtigten bleibt es vorbehalten, im Hinblick auf das Alter und die konkreten Umstände kürzere Ausgehzeiten festzulegen.
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Quelle: Land OÖ, Verwendung mit Quellenangabe (2,64 MB).
Bildtext: Landesrätin Birgit Gerstorfer im Gespräch mit Jugendlichen.