Landeskorrespondenz
(Presseaussendung vom 12. Mai 2022)
Unseren Familien muss nachhaltig der Rücken gestärkt werden
Seit 1994 wurde die Familienbeihilfe schrittweise um insgesamt 12,30 Euro je Kind erhöht. Das entspricht einer Erhöhung von 12,1 Prozent. Im Vergleich dazu stieg der Verbraucherpreisindex laut Statistik Austria in diesem Zeitraum von 337,5 auf 573,1. Das entspricht einer Steigerung von 69,91 %. Das Kinderbetreuungsgeld wurde seit seiner Einführung 2002 nicht erhöht. Im Gegensatz zu den Gehältern, Löhnen und Pensionen werden sie nicht regelmäßig wertangepasst. Längst überfällig ist angesichts der derzeit stetig steigenden Inflation und der massiv ansteigenden Lebenserhaltungs- und Energiekosten eine Valorisierung der Familienbeihilfe und des Kinderbetreuungsgeldes.
Erschwerend kommt in vielen Fällen dazu, dass – obwohl seit Mai 2015 die Familienbeihilfe automatisch und antraglos zur Auszahlung gebracht werden sollte - dennoch Eltern häufig für die Zuerkennung der Familienbeihilfe weitere Nachweise beim dafür zuständigen Finanzamt vorlegen müssen. Dabei kommt es immer wieder zu langen Warte- und Bearbeitungszeiten bei der Familienbeihilfe und (Jung)Familien warten wegen eines Rückstaus bei den Anträgen oft lange auf die Bewilligung und Auszahlung der Familienbeihilfe. Selbst der Bundesrechnungshof, die Arbeiterkammer, die Volksanwaltschaft und der Bürgeranwalt kritisieren die lange Bearbeitungsdauer.
„Diese Situation ist für viele Familien existenzbedrohend. Vor allem alleinerziehende Eltern, bei denen das Geld ohnehin knapp ist, wissen nicht, wie sie ohne einem rechtzeitig ausbezahlten Kinderbetreuungsgeld oder einer angepassten Familienbeihilfe finanziell über die Runden kommen sollen. Auch durch den derzeit massiven Anstieg der Inflation und der stetig ansteigenden Lebenserhaltungs- und Energiekosten sind die Familienbeihilfe und das Kinderbetreuungsgeld für Familien zentrale Einkommensquellen. Die Erhöhung des Kinderbonus Plus von 1.500 Euro auf 2.000 Euro mit 1. Juli ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Ich begrüße dies ausdrücklich, auch wenn weitere Schritte folgen müssen. Ich appelliere hier an die zuständigen Damen und Herren der Bundesregierung, die Familienbeihilfe deutlich zu erhöhen und in weiterer Folge eine jährliche Valorisierung der Familienbeihilfe und des Kinderbetreuungsgeldes sicher zu stellen. Familien dürfen nicht wegen politischer Versäumnisse und bürokratischer Hürden in existenzielle Krisen stürzen“, fordert Familienreferent Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner angesichts der bevorstehenden Konferenz der Landesfamilienreferentinnen und -referenten.
Förderungen dürfen einander nicht auffressen
Leidet ein Kind an einer nicht nur vorübergehenden gesundheitlichen Beeinträchtigung und hat einen Behinderungsgrad von mehr als 50 Prozent, liegt eine erhebliche Behinderung im Sinne des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 vor. In diesen Fällen gebührt bei gleichzeitigem Anspruch auf Familienbeihilfe nach dem FLAG eine erhöhte Familienbeihilfe von derzeit zusätzlich 152,90 Euro monatlich. Bei gleichzeitigem Bezug von Pflegegeld nach dem Bundespflegegeldgesetz wird ein Teil des erhöhten Familienbeihilfenrichtsatzes angerechnet und der Auszahlungsbetrag des Pflegegeldes um 60 Euro reduziert.
Beeinträchtigte Kinder haben besondere Bedürfnisse und einen erhöhten Pflegebedarf. Insbesondere deren Eltern sind oft mit außergewöhnlichen Belastungen, auch in finanzieller Hinsicht, konfrontiert. Diese familiären Betreuungsleistungen werden nur in einem geringen Ausmaß finanziell abgegolten.
„Eine teilweise Anrechnung der erhöhten Familienbeihilfe auf das Pflegegeld schmälert die Unterstützung unserer Familien maßgeblich. Es ist aus meiner Sicht unverantwortlich, wenn die eine Förderung die andere frisst. Ziel muss es sein, Eltern in besonderen Situationen nachhaltig und umfassend zu unterstützen. Damit Kinder mit Beeinträchtigung und deren Familien die notwendige Unterstützung erfahren, muss es hier zu einer Entkoppelung der Unterstützungsleistungen kommen, damit diese auch richtig greifen. Auch hier sind die zuständigen Ministerinnen und Minister gefordert, keine halben Sachen zu machen. Die vom Bund angekündigte Aussetzung der Anrechnung für die Dauer von zwei Jahren ist lediglich ein zauderlicher Lösungsversuch. Den Familien in diesem Land muss die ungeschmälerte Hilfe dauerhaft zukommen und das Pflegegeld bei gleichzeitigem Bezug der erhöhten Familienbeihilfe ist in vollem Umfang zu gewähren“, unterstreicht Familienreferent Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner.