Lockerung bei Besuchsregeln in Oberösterreichs Spitälern

Landeskorrespondenz

Lockerung bei Besuchsregeln in Oberösterreichs Spitälern

Ab Montag, 30. Mai 2022, sind in den Kliniken der Oberösterreichischen Gesundheitsholding sowie den Ordensspitälern pro Patient/in und Tag wieder zwei Besucher/innen erlaubt. Schleusen, 3-G-Regelung und FFP2-Maskenpflicht bleiben aufrecht.

 Besucherschleuse im Kepler Universitätsklinikum in Linz

Quelle: KUK/Daniel Wolkerstorfer

Ab Montag, 30. Mai 2022, sind in Oberösterreichs Kliniken pro Patient/in wieder zwei Besucher/innen pro Tag möglich.

Aufgrund der derzeit erfreulichen Entwicklung der Corona-Infektionszahlen sowie der neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen lockern auch Oberösterreichs Spitalsträger die Zugangsbeschränkungen zu ihren Kliniken. Ab Montag, 30. Mai 2022, sind in den Kliniken der Oberösterreichischen Gesundheitsholding sowie den Ordensspitälern pro Patient/in und Tag wieder zwei Besucher/innen erlaubt.


„Corona wird uns als Bevölkerung, aber ganz im Speziellen als Gesundheitsversorger weiterhin erhalten bleiben. Dennoch haben wir als Oberösterreichische Spitalsträger, vor allem aber unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelernt, mit dem Virus umzugehen. So gelingt es uns trotz erhöhter Hygieneanforderungen und zusätzlicher Belastungen bestmöglich für unsere Patientinnen und Patienten zu sorgen. Dieser Umstand, die derzeitigen Infektionszahlen sowie die aktuelle Bundesverordnung erlauben es uns die Besuchsmöglichkeiten von stationären Patientinnen und Patienten zu lockern. Dies ist unter Einhaltung von klaren Regeln möglich“, betonen der Vorsitzende der Geschäftsführer in der Gesundheitsholding, Mag. Dr. Franz Harnoncourt und Mag. Peter Ausweger, Geschäftsführer der Oberösterreichischen Ordensspitäler KoordinationsGMBH.


Ab 30. Mai 2022 sind pro Patient/in wieder zwei Besucher/innen pro Tag möglich. Sie können die Patientin/den Patienten für jeweils eine Stunde besuchen. Ausgenommen von Besuchsregelungen sind weiterhin Personen, die Frauen während der Geburt begleiten und Besuche bei schwerstkranken beziehungsweise sterbenden Patient/innen sowie Besuch und Begleitung minderjähriger Patient/innen.

 

Zur Koordination wird eine Absprache mit der Patientin oder dem Patienten empfohlen. Die Besuchszeiten sowie alle weiteren Informationen finden Besucher/innen ab Montag auf der Website des jeweiligen Klinikums.


Schleusen, 3-G-Regelung und FFP2-Maskenpflicht bleiben aufrecht
Um den so sensiblen Spitalsbereich dennoch bestmöglich zu schützen, sind weiterhin entsprechende Sicherheits- und Hygienemaßnahmen nötig. Schon bisher galt für alle Besucher/innen beim Eintritt ins Spital die 3-G-Regelung. Sie müssen entweder getestet, geimpft oder genesen sein. Dies gilt auch weiterhin. Ebenfalls aufrecht bleibt – auch entsprechend der gesetzlichen Vorgaben - die FFP2-Maskenpflicht für Besucher/innen, um die Sicherheit der Patient/innen, Mitarbeiter/innen und auch der Besucher/innen selbst zu gewährleisten.


Und auch die Schleusen vor den Kliniken bleiben bestehen, sie dienen der Sicherheit aller Patient/innen und des gesamten Gesundheitspersonals. Patient/innen und Besucher/innen werden in den Schleusen insbesondere auf die Einhaltung der 3-G-Regelung überprüft.

 

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