LRin Langer-Weninger: Breite Zustimmung für die 1. Fischotter-Verordnung des Landes

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 10.6.2022)

Selektive Entnahme wird mit In-Kraft-Treten der Verordnung vorübergehend legalisiert

„Ziel der Oö. Fischotterverordnung ist die Herstellung eines natürlichen Gleichgewichts in und an allen Gewässern Oberösterreichs, die Unterstützung der Entwicklung natürlicher Laichplätze für heimische Fischbestände, der Schutz der Teichwirtschaft und damit heimischer Fischproduktion unter gleichzeitiger Aufrechterhaltung des günstigen Erhaltungszustands des Fischotters. Der breite Konsens hierfür, der durch zahlreiche positive Stellungnahmen während der Begutachtungsphase zum Ausdruck gebracht wurde, bestätigt den vom Land eingeschlagenen Weg. Als zuständige Landesrätin war es mir ein großes Anliegen, allen Parteien und Interessenvertretungen die Möglichkeit einzuräumen, bei der Gesetzgebung mitzureden und mitzugestalten. Diese Chance wurde von NGOs ebenso wie von Fischereiverbänden genutzt. Jeder Vorschlag und auch jede Empfehlung wurden ernst genommen und flossen in die legistische und praktische Umsetzung ein. Mit dem Ergebnis, dass die nun von der Oö. Landesregierung beschlossene 1. Fischotter Verordnung auf eine breite Zustimmung der Bevölkerung fußt.“ 
Jagd- und Agrar-Landesrätin Michaela Langer-Weninger

Mit einer Population von schätzungsweise 646 Tieren ist der Erhaltungszustand des Fischotters entlang der heimischen Flüsse und Gewässern als günstig anzusehen. Zu dieser fachlichen Einschätzung kam das Fischotter-Monitoring unter der wissenschaftlichen Leitung von Dr. Steven Weiss (Biologie-Institut der Karl-Franzens Universität Graz). Damit kann die schwimmende Maderart auch im Land ob der Enns von der Liste der gefährdeten Tierarten gestrichen werden. Das bedeutet aber auch: Im Sinne eines natürlichen Gleichgewichts muss nun darauf geachtet werden, eine verträgliche Bestandsdichte entlang Oberösterreichs Gewässer und Seen herzustellen. Eine jagdliche Bestandsregulierung kann daher in konkreten Fällen und regional begrenzten Gebieten – wie bei anderen Tierarten (z.B. Wild) auch – erforderlich sein, im Besonderen natürlich dort, wo das Fischotterwachstum den Fischbestand und -besatz gefährdet. Die laufende Entwicklung der Verbreitung des Fischotters wird durch ein jährlich stattfindendes Monitoring gewährleistet. Die jeweiligen Entnahmekontingente richten sich nach den Ergebnissen dieses Otter-Monitorings. Bei einem allfällig beobachteten Rückgang der Verbreitung werden die freien Kontingente angepasst bzw. wenn erforderlich auch eingestellt.

Mit der Fischotter-Verordnung, die in dieser Woche von der Landesregierung beschlossen wurde, wird das nun rechtlich legitimiert. Rechtliche Basis ist das im Dezember des Vorjahres novellierte Oö. Jagdgesetz. Dass eine Notwendigkeit zur Regulation besteht, hat sich in den vergangenen Jahren herauskristallisiert. Fischereiverbände, aber auch Bäuerinnen und Bauern, die eine Teichwirtschaft betreiben, berichteten in zunehmender Häufigkeit, dass der in den natürlichen Lebensraum überführte Fischbesatz durch den Fischotter deutlich reduziert wurde, Fischbestände wesentlich beeinträchtigt wurden bzw. sogar ganze Zuchtteiche ausgefressen wurden.

Fischotter-Verordnung wird von breiter Zustimmung getragen
„Mir war es von Anfang an wichtig, genaue gesetzliche Vorgaben für eine Entnahme zu schaffen, diese aber auch auf eine breite Basis der Zustimmung zu stellen. In diesem Sinne haben wir uns gezielt dazu entschlossen, den Begutachtungsentwurf der Fischotter-Verordnung vier Wochen auf der Website des Landes Oberösterreich zu veröffentlichen. Zusätzlich wurden NGOs und Interessensvertretungen kontaktiert und auf die Möglichkeit einer Stellungnahme aufmerksam gemacht“, erklärt Jagd- und Agrar-Landesrätin Michaela Langer-Weninger. Insgesamt 34 Stellungnahmen sind eingegangen, wovon lediglich 7 negativ ausfielen, 27 aber ein positives Feedback gaben. Selbstverständlich wurden alle fachlichen Einwände geprüft und konnten zumindest teilweise berücksichtigt werden. Nun nach Beschluss und dem baldigen In-Kraft-Treten der Verordnung wird mit den ersten Schulungen durch den Oö. Landesjagdverband begonnen, eine Website programmiert und eine Verknüpfung mit der digitalen Jagddatenbank JADA erstellt. Dadurch stehen tagesaktuelle Infos zur Entnahme (Kontingentmenge, Geodaten-Angaben zu geschützten Laichplätzen, etc.) zur Verfügung. Eine tatsächliche Entnahme wird ab dem 16. September 2022 möglich sein. Als vorübergehende Ausnahme von der Schonzeit für den Fischotter sind die Entnahmen zunächst bis in den Herbst 2028 gestattet. Auch eine wissenschaftliche Begleitung und ein jährliches Monitoring werden in der Verordnung festgelegt.

 

Bilder zum Download

Landesrätin Michaela Langer-Weninger steht am dicht mit Sträuchern und Bäumen bewachsenen Ufer eines Flusses Quelle: Land /Denise Stinglmayr, Verwendung mit Quellenangabe (1,31 MB).

Bildtext: Jagd- und Agrarlandesrätin Michaela Langer-Weninger freut sich über die breite Zustimmung für die erste Fischotter Verordnung des Landes