Landeskorrespondenz
(Presseaussendung vom 14. Juni 2022)
Wirtschafts- und Forschungs-Landesrat Markus Achleitner: „Morgen Gründungsgesetz im Ministerrat – Expertinnen und Experten des Gründungskonvents sollen ohne Zurufe von außen arbeiten können“
„Es ist verständlich, dass etwas Neues immer auch für Verunsicherung sorgt – umso mehr, wenn es sich wie bei der neuen Technischen Universität für Digitalisierung in Oberösterreich um ein Jahrhundertprojekt für unser Bundesland und darüber hinaus für die gesamte Republik handelt. Nun gilt es, allen Versuchungen zu widerstehen, diese Riesenchance zu verpolitisieren. Morgen wird im Ministerrat das Gründungsgesetz für die neue Digital-Universität auf den Weg gebracht. Damit wird der Gründungskonvent für die neue TU ermöglicht, in dem Expertinnen und Experten ohne Zurufe von außen unbeeinflusst arbeiten können sollen“, stellt Wirtschafts- und Forschungs-Landesrat Markus Achleitner fest.
Das Gründungsgesetz soll Anfang Juli vom Plenum des Nationalrates beschlossen werden. Es bildet die rechtliche Grundlage für die Arbeit der Expertinnen und Experten, die im Rahmen des Gründungskonvents die Organisationsstruktur und die Studienpläne der neuen TU für Digitalisierung erstellen werden. „Hier steht die Freiheit der Wissenschaft an oberster Stelle. Daher sieht das Gründungsgesetz auch bewusst vor, dass der Gründungskonvent aus neun Mitgliedern bestehen soll, die in verantwortungsvollen Positionen in der Gesellschaft, insbesondere der Wissenschaft, den Künsten oder der Wirtschaft, tätig sind“, unterstreicht Landesrat Achleitner.
„Es hat bereits im Rahmen der Begutachtungsphase für das Gründungsgesetz eine breit angelegte Einbindung in den Entstehungsprozess der neuen Digital-Universität gegeben. Die dabei eingelangten Stellungnahmen sind in das Gründungsgesetz eingeflossen“, so Landesrat Achleitner weiters.
Eigener Beirat zur Beratung und Begleitung der neuen TU
„Das Gründungsgesetz sieht darüber hinaus auch die Einrichtung eines Beirats zur Beratung und Begleitung der neuen Universität vor - insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung der Forschungsschwerpunkte und des Studienangebots. Dabei können die Rektorate der Universität Linz, der Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz, der Technischen Universität Wien, der Technischen Universität Graz, der Montanuniversität Leoben, der Fachhochschule Oberösterreich sowie die Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft jeweils ein Mitglied in diesen Beirat entsenden“, hebt Landesrat Achleitner hervor. „Damit werden alle Expertinnen und Experten am Standort als auch die Technischen Universitäten österreichweit ins Boot geholt, da der Beirat ein Recht auf Stellungnahme bekommt, zB bei der Festlegung der strategischen Grundsätze der Universität in der Gründungsphase, der Erlassung einer vorläufigen Satzung, die Bestimmungen über die Ausschreibung und Besetzung von wissenschaftlichen Stellen und Rahmenbedingungen für den Studienbetrieb umfasst, sowie bei der Erlassung eines vorläufigen Organisationsplans“, erläutert Wirtschafts- und Forschungs-Landesrat Markus Achleitner.