Tierschutzlandesrätin Birgit Gerstorfer: Hundehaltegesetz-Novelle im heutigen Landtagsausschuss einstimmig beschlossen

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 24. Juni 2022) 

Erfreut zeigt sich Tierschutzlandesrätin Birgit Gerstorfer über den einstimmigen Beschluss zum Hundehaltegesetz im heutigen Landtagsausschuss: „Unser Antrag wurde angenommen und damit sichergestellt, dass Gemeinden und Versicherungen ab September ein großer bürokratischer Aufwand erspart bleibt“. 

Die ursprüngliche Regelung im Hundehaltegesetz hätte bedeutet, dass Versicherungsunternehmen jeder Änderung bei Versicherungen, die eine Hundehaftpflicht beinhalten, an die Gemeinde melden hätte müssen. Auch wenn im entsprechenden Haushalt gar kein Hund gehalten wird. 

„Mit dem heutigen Beschluss ist gewährleistet, dass ein höchstmöglicher Schutz gegeben ist. Die Hundehalter müssen künftig Änderungen bei der Hundehaftpflichtversicherung an die Gemeinde bekannt geben. Zusätzlich wird den Gemeinden ermöglicht, bei der angegebenen Versicherung für den Hund nachzufragen. Durch die gute Zusammenarbeit aller Parteien konnte eine Regelung mit Hausverstand erzielt werden“, so Gerstorfer abschließend.