Landeskorrespondenz
(Presseaussendung vom 28. Juni 2022)
Wien und Oberösterreich einig über Kompetenzerweiterung und Ausweitung des Ausbildungsstipendiums für Fachsozialbetreuungsberufe
Kommenden Donnerstag werden die vorgestellten Maßnahmen zur Bundespflegereform im zuständigen Sozialausschuss im Nationalrat debattiert. Zahlreiche Stellungnahmen sind eingelangt, auch Wien und Oberösterreich haben davon Gebrauch gemacht. Dabei sind sich Wiens Stadtrat Peter Hacker und Oberösterreichs Landesrat Dr. Wolfgang Hattmannsdorfer einig:
„Wir haben nur eine Chance damit die vorgestellte Reform in den Alten- und Pflegeheimen ankommt. Anstatt gesetzlicher Einschränkungen und Ungleichbehandlungen, sollten wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und der professionellen Ausbildung mehr zutrauen. Daher braucht es jetzt eine Erweiterung der Kompetenzen und ein Ausbildungsstipendium für die Fachsozialbetreuungsberufe für die volle Dauer der Ausbildung.“
Damit sprechen sie die zwei wesentlichen Punkte an, damit die Reform auch in der Langzeitpflege ihre Wirkung zeigt. Dringlicher Handlungsbedarf besteht bei der Erweiterung der Kompetenzen von Pflegekräften durch das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz. Der vorgeschlagene Ausbildungsfonds soll auch Fachsozialbetreuungsberufen für die volle Dauer der Ausbildung zugutekommen.
Mehr Vertrauen und Zutrauen in Kompetenzen und Fähigkeiten der Mitarbeiter/innen
Aufgrund der Akademisierung der Diplomausbildung geht das diplomierte Pflegepersonal kaum mehr in die Langzeitpflege. Zusätzlich fallen eigene Lehrgänge für die Langzeitpflege, die die Bundesländer selbstständig anbieten konnten, künftig weg. Als Folge sinkt der Anteil am diplomierten Personal in den Heimen. Aus diesem Grund müssen die Kompetenzen der sehr gut ausgebildeten Pflegefachassistenzen erweitert werden. Diese sollen weitere Aufgaben, die sie in der Ausbildung zum Teil lernen, dann aber nicht einsetzen dürfen und selbstständig durchführen können. Konkret geht es beispielsweise um die selbstständige Durchführung der Pflegeplanung oder die selbstständige Anleitung und Begleitung von Auszubildenden.
Ergänzend sollen auch die Kompetenzen der Heimhilfen ausgeweitet werden. Wenn es beispielsweise darum geht, Augentropfen zu verabreichen oder die grundsätzliche Körperpflege von Personen mit Verbänden und Sonden durchzuführen.
Volle Ausbildungsprämie für Fachsozialbetreuungsberufe
Sowohl in Wien als auch in Oberösterreich stellen die Sozialbetreuungsberufe neben den Berufen nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz einen überwiegenden Anteil in den Alten- und Pflegeheimen dar. Daher ist es unverständlich, wenn diese durch die Pflegereform benachteiligt werden, mit unmittelbaren Folgen für die Langzeitpflege. Ein großer Anteil der Pflegekräfte in den Alten- und Pflegeheimen gehören beispielsweise den Fachsozialbetreuungsberufen (FSB) an. Hacker und Hattmannsdorfer fordern daher, dass auch die Fachsozialbetreuungsberufe den geplanten Ausbildungsbeitrag von 600 Euro monatlich für die gesamte Ausbildungsdauer erhalten. Die Ungleichbehandlung ist unverständlich, zumal die Ausbildungen zum Fachsozialbetreuer/in Altenarbeit (FSB-A) beispielsweise gleich lange und im ersten Ausbildungsjahr ident zu jener zum Pflegefachassistent/in sind. Erstere/r erhält die Prämie nur für einige Monate der Ausbildung, zweitere/r für die volle Dauer der Ausbildung.
Bilder zum Download
Quelle: Stadt Wien/Büro StR Hacker, Verwendung mit Quellenangabe (0,48 MB).
Bildtext: StR Peter Hacker und LR Wolfgang Hattmannsdorfer sind sich beim Arbeitsgespräch über wesentliche Anpassungen der Bundespflegereform einig.