Konsument/innenschutz-Landesrat Kaineder: Schwerpunktaktion der Lebensmittelaufsicht untersuchte Handhygieneprodukte – große Probleme gibt es vor allem bei der Kennzeichnung

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 2. August 2022) 

Seit mehr als zwei Jahren sind sie aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken, wir finden sie an den Supermarktkassen, in Drogeriemärkten und viele tragen sie in ihren Taschen mit sich. Die Rede ist von Hand-Desinfektionsmitteln, die zur Eindämmung der Corona-Pandemie beitragen sollen. Aufgrund der weiten Verbreitung und der dadurch entstandenen Angebotsvielfalt hat die Lebensmittelaufsicht in Österreich 57 Proben alkoholischer Handhygieneprodukte gezogen, die als kosmetische Mittel vertrieben werden, diese wurden von der AGES untersucht und begutachtet.

Positiv zu vermerken ist, dass im Gegensatz zu einer ähnlichen Schwerpunktaktion im Jahr 2021 diesmal keine Produkte vorhanden waren, die zwar eine biozide Wirkung ausloben, jedoch die Konzentration an Alkoholen nicht ausreicht, um diese Wirkung zu erzielen. Auch wurde nur in zwei Proben Methanol nachgewiesen, bei beiden war die Menge unbedenklich. Mit einer Gesamtbeanstandungsquote von fast der Hälfte der Proben (47,4%) liegt man jedoch deutlich über der durchschnittlichen Beanstandungsquote für kosmetische Mittel. Der Grund für die vielen Beanstandungen liegt in den meisten Fällen an der Kennzeichnung der Produkte. Desinfektionsmittel sind Biozidprodukte und benötigen im Gegensatz zu kosmetischen Mitteln eine behördliche Zulassung. Hydro-alkoholische Handgele, welche als kosmetische Mittel am Markt sind, haben im Regelfall keine Angabe einer desinfizierenden Wirkung und müssen daher folglich diese Wirkung nicht aufweisen. In den Regalen finden sich Desinfektionsmittel, die tatsächlich gegen Viren wirken, neben Kosmetika, die nur die Hände reinigen. Der Unterschied ist den Konsument/innen oftmals nicht bekannt. Problematisch wird dies insbesondere in Zeiten der Pandemie, wenn sich die Verbraucher/innen diese Wirkung erwarten, das Produkt diese aber nicht leistet. 

Konsument/innenschutz-Landesrat Stefan Kaineder: „In den Aufgabenbereich der Lebensmittelaufsicht fallen auch kosmetische Produkte. Aufgrund der vermehrten Nachfrage nach Hand-Desinfektionsmitteln wurden diese überprüft und es ist uns wichtig, die Konsumentinnen und Konsumenten zu diesem Thema zu informieren. Vorweg gilt, dass die Anwendung von Hand-Desinfektionsmittel nicht das Händewaschen ersetzt, aber eine gute Ergänzung im Alltag sind. Durch richtiges Händewaschen werden neben dem Schmutz auch Bakterien und Viren erheblich reduziert. Beim Kauf von Hand-Desinfektionsmitteln rate ich dazu, sich vorab gut zu informieren, damit das gekaufte Produkt auch die gewünschte Wirkung erzielt.“

Tipps für die Handhygiene
•    Eine Basis für eine gute Handhygiene ist eine gründliche Reinigung der Hände mit Seife (mindestens 30 Sekunden, bei starker Verschmutzung auch länger), wobei auch die Handrücken, die Fingerzwischenräume, die Fingerspitzen (inkl. Fingernägel), und der Daumen gereinigt werden sollten. 
•    Je häufiger die Hände gewaschen werden, desto wichtiger wird das Eincremen der Hände mit einer feuchtigkeitsspendenden und rückfettenden Hautpflege. 
•    Zugelassene Desinfektionsmittel bedürfen einer bestimmten Wirkstoffzusammensetzung, sie basieren in der Regel auf hochprozentigen Konzentrationen von Ethanol, Propanol oder einer Mischung der beiden Stoffe. Es muss angegeben sein, welche biozide Wirkung das Mittel hat, z.B. bakterizid, begrenzt viruzid oder viruzid.
•    Alkoholische Desinfektionsmittel müssen auf saubere und trockene Hände aufgebracht werden, da sonst durch Verdünnung mit Wasser möglicherweise die Desinfektionswirkung nicht mehr gegeben ist.
•    Für die Wirksamkeit eines Desinfektionsmittels ist es auch wichtig, die (Mindest-)Einwirkzeiten und die Anwendungsempfehlung einzuhalten.