HYPO Oberösterreich ist neue Partnerbank der Schuldnerhilfe

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 3. August 2022) 

Betreutes Konto hilft dabei die eigenen Finanzen im Blick zu behalten und beugt Wohnungsverlust vor
 
Das „Betreute Konto“, ein Angebot zur Existenzsicherung von Land Oberösterreich und Schuldnerhilfe , übernimmt die Durchführung und Überwachung existenzieller Zahlungen (z.B.: Miete, Energiekosten) für Personen, die bei der Verwaltung der eigenen finanziellen Mittel Unterstützung benötigen. Damit soll vor allem Personen geholfen werden, die von Wohnungsverlust bedroht sind. Die HYPO Oberösterreich, seit 1891 die Bank des Landes Oberösterreich, konnte als weitere Partnerbank für dieses Service gewonnen werden. Ab sofort stehen im Kompetenzzentrum in der HYPO Filiale Linz Eisenhand zwei geschulte Berater/innen zur Verfügung.
 
„Das Betreute Konto ist ein wichtiges Angebot für Menschen in einer finanziellen Notlage, die Gefahr laufen, ihre Wohnung zu verlieren. Professionelle Berater/innen unterstützen bei der Verwaltung der eigenen Finanzen und leisten einen wichtigen Beitrag zur Existenzsicherung. Ich freue mich, dass die HYPO Oberösterreich als zuverlässige Bank dieses Service in Zukunft anbietet und danke der Schuldnerhilfe Oberösterreich, dass wir dieses Service gemeinsam weiter ausbauen.“
Sozial-Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer
 
"Die HYPO Oberösterreich ist eine ausgewiesene Beraterbank für alle Lebenslagen. Im Sinne unseres ganzheitlichen Verständnisses von Nachhaltigkeit legen wir Wert auf gute und langfristige Kundenbeziehungen. Das Betreute Konto in Zusammenarbeit mit der Schuldnerhilfe ist ein wesentlicher Service für Stabilität – gerade in wirtschaftlich turbulenten Zeiten."
Mag. Klaus Kumpfmüller, Generaldirektor HYPO Oberösterreich
 
Derzeit werden rund 180 Konten durch die Schuldnerhilfe im Auftrag des Landes Oberösterreich betreut. Im Jahr 2021 wurden über 12.500 Buchungsanweisungen im Gesamtwert von € 2.537.940,24 durchgeführt. Dies geschieht auf freiwilliger Basis. Die Kund/innen können das Betreute Konto nutzen, solange bestimmte Voraussetzungen gegeben sind.
 
Alles im Blick mit dem Betreuten Konto
Über alle Eingänge und durchgeführten Buchungen, sowie über fehlende Eingänge und nicht durchführbare Buchungen werden die Kund/innen per SMS und / oder E-Mail am Laufenden gehalten. Pro Monat werden über 3.300 SMS versendet. Bei Problemen wird die von dem Kunden / der Kundin legitimierte betreuende Einrichtung oder Ansprechperson von der Schuldnerhilfe informiert, damit diese gemeinsam mit den Kund/innen rasch an der Problembehebung arbeiten können. Eine Betreuung ist Grundvoraussetzung für ein Betreutes Konto. Durch die schnelle Informationsweitergabe und Problembearbeitung können Delogierungen bereits im Vorfeld abgewendet und zusätzliche Kosten für Kund/innen und in weiterer Folge für die öffentliche Hand vermieden werden.
 
Sie benötigen Hilfe bei der Verwaltung Ihrer Finanzen? Wenden Sie sich direkt an die Schuldnerhilfe unter betreuteskonto@schuldner-hilfe.at oder telefonisch unter 0732-237 73 
 
So funktioniert das Betreute Konto:
·         Es werden bei einer Partnerbank zwei Konten auf den Namen des Kunden/der Kundin eröffnet: ein Eingangskonto und ein Auszahlungskonto. Auf dem Eingangskonto ist die Schuldnerhilfe zeichnungsberechtigt, über das Auszahlungskonto verfügt nur der Kunde/die Kundin.
·         Vom Eingangskonto stößt die Schuldnerhilfe die wichtigen Zahlungen (z.B. für Miete, En¬ergie, ...) an, der Rest geht an das Auszahlungskonto und steht dem Kunden/der Kundin zur freien Verfügung.
 
Zielgruppen:
·         Menschen, die bei der Einhaltung von Zahlungsprioritäten Unterstützung brauchen.
·         Menschen, bei denen wegen unregelmäßiger Zahlungen die Gefahr besteht, die Wohnung zu verlieren.
·         Junge Mütter, die bereits durch die Kinder- und Jugendhilfe (oder Mutter/Kind-Einrichtungen) un¬terstützt werden.
·         Menschen im Alter, teils mit „normalen“ Pensionen, aber delogierungsgefährdet, da sie den Be¬zug zum Geld zunehmend verlieren, aber keine Erwachsenenvertretung haben.
·         Menschen die Schwierigkeiten haben existenzsichernde Zahlungen zu erkennen.
 
Aufnahmebedingungen für ein Betreutes Konto:
·         Person ist oder war von Wohnungsverlust bedroht UND
·         Person wird von einer Einrichtung betreut („Informationsbevollmächtigte“) UND
·         Person gibt der Schuldnerhilfe freiwillig die Verfügungsberechtigung am Einnahmenkonto.

 

Bilder zum Download

HYPO OÖ Generaldirektor Klaus Kumpfmüller, Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer und Thorsten Rathner (stv. Geschäftsführer Schuldnerhilfe OÖ) stehen nebeneinander und halten ein Schild zum Betreuten Konto in Händen.  Quelle: Land /Ernst Grilnberger, Verwendung mit Quellenangabe (1,13 MB).

Bildtext: HYPO Generaldirektor Klaus Kumpfmüller, Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer und Thorsten Rathner (stv. Geschäftsführer Schuldnerhilfe ) besiegeln die zukünftige Zusammenarbeit