Spiel und Spaß in Wohnsiedlungen: KiJA OÖ plädiert für ein stressfreies Miteinander

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 18. August 2022)


Sommer, Sonne, Ferien – die beste Gelegenheit für Kinder, sich so richtig auszutoben und Spaß zu haben! Doch gerade, wenn es so richtig lustig ist, kann der Geräuschpegel schon einmal etwas ansteigen. In der warmen Jahreszeit mehren sich bei der Kinder- und Jugendanwaltschaft des Landes / KiJA OÖ daher auch die Beschwerden über „Kinderlärm“ in Parks, Innenhöfen und Gemeinschaftsgärten. 

„Kinder haben das Recht auf Spiel und Freizeit“, so heißt es in der UN-Kinderrechtskonvention. Gerade Bewegung im Freien und in der Gesellschaft anderer Kinder ist besonders wertvoll für ihre Entwicklung, weshalb Spielplätze im unmittelbaren Wohnumfeld so wichtig sind. „Wenn Kinder und Jugendliche bei der Planung und Errichtung dieser Anlagen einbezogen und ihre Anliegen ernst genommen werden, lernen sie auch gleichzeitig die Rechte anderer Menschen zu wahren und Rücksicht auf ihr Ruhebedürfnis zu nehmen“, so die Erfahrung der Kinder- und Jugendanwältin des Landes , Christine Winkler-Kirchberger. Sie spricht sich daher für mehr Freiräume für Kinder und Jugendliche einerseits, und für mehr Dialog und Miteinander aller Generationen andererseits aus. In einem partizipativen Prozess, der z.B. Hausversammlungen, Befragungen der Bewohner*innen oder auch mediative Interventionen umfassen kann, sollten alle Beteiligten ihre unterschiedlichen Interessen einbringen können. 

Rechtlich gesehen ist klar geregelt, dass Kinder ihrer Lebensfreude auch mal lautstark Ausdruck verleihen dürfen. Im Oö. Bautechnikgesetz ist ausdrücklich festgehalten, dass „Kinderlärm“ keine schädliche Umwelteinwirkung ist, und auch der Oberste Gerichtshof hat bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass der „verständige Durchschnittsmensch“ auf eine kinder- und jugendfreundliche Umgebung Bedacht zu nehmen hat und Geräusche von spielenden Kindern nicht als wesentliche Beeinträchtigung der ortsüblichen Nutzung gelten. Der von einem Kinderspielplatz ausgehende Lärm ist also von den Nachbarn zu dulden und kann kein Argument gegen einen Spielplatz im Hof sein!

Das Bekenntnis zu einer Wohnumgebung, in der Kinder willkommen sind, lässt sich aber nicht nur an gesetzlichen Regelungen festmachen, sondern muss in der Praxis gelebt werden. Eine Möglichkeit, Kinderfreundlichkeit und ein Bekenntnis zu den Rechten der Kinder zu kommunizieren, wäre z.B. die Einführung einer „kinderfreundlichen Hausordnung“. Hierzu gibt es bereits einige in der Praxis erprobte Beispiele.