Landeskorrespondenz
(Presseaussendung vom 6.10.2022)
Heute starten die parlamentarischen Beratungen über die Novelle des Oö. Sozialhilfegesetzes. Sozial-Landesrat Dr. Wolfgang Hattmannsdorfer bekennt sich klar zum Gesetzesvorschlag: „Wir verbessern die Sozialhilfe für jene Menschen, die auf unsere Unterstützung angewiesen sind, wie Menschen mit Beeinträchtigungen. Für die Bezieherinnen und Bezieher gibt es zudem eine neue Regelung. Wer Sozialhilfe bezieht, muss Deutsch lernen und arbeiten wollen.“ Zudem sieht der Vorschlag auch eine Klarstellung vor, dass zusätzliche Zahlungen aufgrund der Teuerung nicht von der Sozialhilfe abgezogen werden.
Landesrat Hattmannsdorfer sieht im Gesetzesvorschlag zwei zentrale Grundsätze verankert.
1) Wer in Oberösterreich lebt, muss arbeiten wollen und Deutsch lernen. Wer die Sozialhilfe beziehen möchte, muss Leistungsbereitschaft und Integrationswillen zeigen. Deshalb führt das Land eine Bemühungspflicht ein. Damit wird die Integrationsleitlinie ‚Deutsch und Arbeit‘ auch in der Sozialhilfe verankert.
2) Hilfe für jene, die aus besonderen Gründen auf unsere Hilfe angewiesen sind. Wesentliche Verbesserungen durch die Anpassung der Sozialhilfe gibt es für Personen, die besondere Unterstützung benötigen. Menschen mit Beeinträchtigungen, Frauen in Not sowie Wohnungslose profitieren von der Novelle am stärksten. Konkret werden folgende Anpassungen vorgenommen:
a. Das Taschengeld, das Menschen mit Beeinträchtigungen im Rahmen der Tätigkeit in Werkstätten erhalten, wird zukünftig nicht mehr auf die Sozialhilfe angerechnet.
b. Frauenhäuser, betreute Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen sowie Wohnformen für Wohnungslose werden zukünftig nicht mehr als Haushaltsgemeinschaft gesehen.
„Die Änderung der Sozialhilfe beseitigt Ungerechtigkeiten. Besonders profitieren Menschen mit Beeinträchtigungen, Frauen in Not und Wohnungslose. Zudem wird unsere oberösterreichische Integrationsleitlinie ‚Deutsch und Arbeit‘ stärker verankert. In Zukunft sind neben der Bereitschaft zur Arbeit auch entsprechende Deutschkenntnisse nachzuweisen. Ein wichtiger Schritt, damit die Sozialhilfe jene Aufgabe erfüllt, für die sie geschaffen wurde: ein Sicherheits- und Unterstützungsnetz für jene, die sich aus welchem Grund auch immer, in einer besonderen Notsituation befinden“, so LR Hattmannsdorfer.
Zusätzliche Unterstützungsleistungen für besonders von der Teuerung betroffene Personenkreise und pflegende Angehörige werden nicht abgezogen
Mit Blick auf die Teuerungen benötigen besonders jene Personen Unterstützungsmaßnahmen, die sich in einer sozialen Notlage befinden. Klar ist daher, dass diese finanziellen Zuschüsse die Sozialhilfe nicht reduzieren dürfen. Eine entsprechende Klarstellung wird in der Novelle berücksichtigt:
o Oberösterreich stellt in der Novelle klar, dass sogenannte „krisenbedingte Sonder- und Mehrbedarfe“ vom Bund nicht als Einkommen gewertet werden und die Sozialhilfe nicht durch diese Einmalzahlungen reduziert wird.
o Dies betrifft beispielsweise den Teuerungsausgleich für vulnerable Gruppen in Höhe von 300,- Euro oder den Klimabonus von 500,- Euro pro Erwachsenen.