Landeskorrespondenz
(Presseaussendung vom 21.10.2022)
Automatische Einmalzahlung von bis zu 250 Euro für Bezieher/innen der Fernpendlerbeihilfe noch heuer, Erhöhung der Fernpendlerbeihilfe und Ausweitung der Einkommensgrenze ab 2023
Nachdem Oberösterreich bereits den Heizkostenzuschuss erhöht, einen Energiekostenzuschuss präsentiert, die Wohnbeihilfe ausgeweitet und ein Hilfspaket für die Sozialmärkte vorgelegt hat, folgt eine weiteres kräftiges Unterstützungspaket – konkret für die Pendler/innen. So werden die Bezieher/innen der oberösterreichischen Fernpendlerbeihilfe mit einem kilometerabhängigen Teuerungsausgleich von bis zu 250 Euro unterstützt, der automatisch und unbürokratisch vom Land OÖ ausbezahlt wird. Außerdem wird die Fernpendlerbeihilfe ab dem nächsten Jahr um 5,7 Prozent erhöht und die Einkommensgrenze von 26.000 auf 28.000 Euro spürbar angehoben. Damit fallen mehr Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher unter die Fördervoraussetzungen der oberösterreichischen Fernpendlerbeihilfe. Das Gesamtpaket schlägt sich mit rund 2,7 Millionen Euro zu Buche.
„Unser gemeinsames Ziel ist es, den Oberösterreicherinnen und Oberösterreichern in dieser herausfordernden Zeit bestmöglich und punktgenau zu helfen. Das tun wir beim Wohnen und Heizen, im Sozialbereich und jetzt mit einem Entlastungspaket für Pendlerinnen und Pendler. Die Menschen in Oberösterreich können sich auf ihr Land verlassen“, betonen Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer und LH-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner.
Änderungen der Fernpendlerbeihilfe im Detail:
1. Automatische und zusätzliche Einmalzahlung für Bezieher/innen der oberösterreichischen Fernpendlerbeihilfe:
Im Jahr 2022 wurden bereits rund 10.000 Ansuchen auf die Fernpendlerbeihilfe positiv erledigt. Diese Personen erhalten automatisch eine Einmalzahlung. Alle Anträge, die noch bis zum Ende des Jahres beim Land OÖ einlangen und die Fördervoraussetzungen erfüllen, erhalten neben der regulären und bereits ausbezahlten Fernpendlerbeihilfe auch die Einmalzahlung.
Entfernungsstufe 25-49 km:
Reguläre Fernpendlerbeihilfe: 187 Euro
+ Automatische, zusätzliche Einmalzahlung: 150 Euro
Max. Gesamtentlastung heuer: 337 Euro
Entfernungsstufe 50-74 km:
Reguläre Fernpendlerbeihilfe: 262 Euro
+ Automatische, zusätzliche Einmalzahlung: 200 Euro
Max. Gesamtentlastung heuer: 462 Euro
Entfernungsstufe ab 75 km:
Reguläre Fernpendlerbeihilfe: 361 Euro
+ Automatische, zusätzliche Einmalzahlung: 250 Euro
Max. Gesamtentlastung heuer: 611 Euro
2. Allgemeine Erhöhung der Fernpendlerbeihilfe um 5,7 % ab nächstem Jahr
Entfernungsstufe |
Beihilfe Alt |
Beihilfe Neu |
25-49 km |
187 Euro |
198 Euro |
50-74 km |
262 Euro |
277 Euro |
ab 75 km |
361 Euro |
382 Euro |
3. Erhöhung Einkommensgrenze für die Fernpendlerbeihilfe ab nächstem Jahr
Die Einkommensgrenze wird von derzeit von 26.000 auf 28.000 Euro angehoben. Diese Anpassung erhöht die Zahl der anspruchsberechtigten Personen um ca. 20 %.
Allgemeines zur Fernpendlerbeihilfe in Oberösterreich:
Fernpendelnde Personen, die regelmäßig direkt vom Hauptwohnsitz zum Arbeitsort hin und zurück fahren und hierbei die maßgebliche einfache Entfernung zwischen der Gemeinde des Hauptwohnsitzes und der Gemeinde des Arbeitsortes mindestens 25 km beträgt. Der Hauptwohnsitz, aus dem gependelt wird, muss in Oberösterreich liegen.